Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)

RILL, Gerhard: Die Hannart-Affäre. Eine Vertrauenskrise in der Casa de Austria 1524

134 Gerhard Rill im Rat Ferdinands und damit auch keinen Zugang zu dessen Korrespondenz, geschweige Einblick in den Briefwechsel mit Karl. Für ein Naheverhältnis, wie es zweifellos zwischen Wolff und der kursächsischen Kanzlei bestand215), fehlt am Hof Ferdinands jede Spur. Was Wolff an Informationen weitergeben konnte, waren Neuigkeiten, die er selbst in bereits kommentierter und inter­pretierter Form, wie sie in der „Synagoge“ zirkulierten, erhielt. Um über sie verfügen zu können, ließ er sicher keine Gelegenheit aus, und eine einmalige Chance scheint sich ihm im Sommer 1523 geboten zu haben. Auf die Affini­tät der Einsichten Wolffs und Gillis’ (vermittelt durch „R“) wurde wiederholt hingewiesen. Es kann sich hier nicht um Zufälligkeiten handeln; beide er­kundeten mehr oder weniger mit Auftrag, beide trieben sich — zur selben Zeit! - im Umkreis des Hofes herum, und es hätte seltsam zugehen müssen, wären sie bei dieser Gelegenheit nicht aufeinander gestoßen. Dieser Kontakt wiederum bietet die einzige Möglichkeit, die Entstehung eines gemeinsamen Wissens zu erklären, das sowohl in die Berichterstattung Gillis’ wie auch in die Hannart-Instruktion und die Planitz-Berichte einfloß. Welchen Gebrauch machte nun Wolff von seinen mühsam erworbenen Kenntnissen? Auch in dieser Frage genügen markante Beispiele. Als Agent Ferdinands - ob er überhaupt als solcher bevollmächtigt war, ist eine andere Frage - betont er die Zuneigung des Erzherzogs zu Friedrich dem Weisen, den jener als höchste Autorität verehre - „will auch sein brúder ... nit aus- nemen“(!)216) —, als Berater Friedrichs spricht er sich gegen die Übergabe ei­nes Exemplars der Instruktion an Ferdinand aus, und zwar mit der Begrün­dung: Wenn der Kurfürst schon nichts Positives für die Einigkeit der Brüder tun könne, dann solle es auf keinen Fall etwas Negatives sein217). Diesen mo­ralischen Prinzipien im offiziellen oder halboffiziellen Bereich stehen jedoch ganz anders geartete Tendenzen in der vertraulichen Berichterstattung ge­genüber: Friedrich möge auf der Hut sein, da ihm Ferdinand und dessen Räte die Kur aberkennen wollten218); Ferdinand würde seine Schwester lie­ber tot als dem ketzerischen Neffen des Kurfürsten angetraut sehen219) etc. Diese keineswegs unter politischem oder persönlichem Druck getanen Äuße­rungen sprechen für sich. Sie lassen verständlich erscheinen, daß viele Jahre vorher ein angesehener Nürnberger Bürger acht Tage Freiheitsstrafe riskiert hatte, nur um Wolff einen Dieb und Bösewicht zu heißen220). VII/3 Über vier Jahre nach den hier besprochenen Ereignissen, Ende 1528, wurde ein führender Beamter der kaiserlichen Regierungsbehörden, der Staatsse­215) Siehe unten S. 141. 216) Förstemann NUB 1 214f n. 88 (jenes Schriftstück, dessen Schreiber identisch mit dem von D ist!). 217) Ebenda 215 n. 89. 21S) Siehe oben S. 102. 219) Wülcker—Virck Planitz 5031 220) Lochner Die Wolfen 8.

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