Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas
Gottfried MRAZ: Die Bedeutung des „Anschlusses“ für die Beurteilung des Nationalsozialismus durch die römische Jesuitenzeitschrift „Civiltä Cattolica“
516 Gottfried Mraz awinto come uno schiavo. É difficile incontrare nella storia del pensiero una conce- zione ehe abbassi tanto profondamente la persona umana, e neghi cosi radicalmente quello ehe é la sua vera e immortale nobiltä“ kennzeichnete, ergäben sich unheilvolle Folgen für die Rechtsordnung und das internationale Zusammenleben70). Hitler konzediere dem Menschen nur ein einziges Recht, das zugleich eine „heilige“ Pflicht bedeute: die Sorge für die Reinerhaltung der Rasse. Diese Phrase enthielte, so führte Messineo aus, keimhaft die völlige Negation der personalen Rechte des Menschen, es sei die „assoluta negazione di tutti i diritti della persona umana“ 71). Das rassistische Denken mit seiner Bejahung des Prinzips von der natürlichen Zuchtwahl bedeutete für Messineo nichts anderes als den Rückfall in eine völlig primitive Rechts- und Gesellschaftsordnung. Er versuchte einige gravierende Auswirkungen auf die menschlichen Grundrechte zu charakterisieren. Die nazistische Doktrin leugne, wie es die Civiltä Cattolica schon wiederholt aufgezeigt habe, das Recht der Eltern auf die Erziehung der Kinder. Es kommt nicht von ungefähr, daß Messineo gerade das Elternrecht an die Spitze seiner Überlegungen stellt, denn der Versuch der totalen Infiltration der heranwachsenden Generation in Deutschland mit der nazistischen Ideologie war einer der unmittelbarsten Gefahrenherde für die Kirche. Mit bitteren Worten geißelte er diese Mißachtung der christlichen und naturrechtlichen Idee der Familie: „Quindi la Germania nazista calpesta senza pietä la coscienza dei genitori, strappando i fanciulli e i giovani dal focolare domestico, per somministrar loro il cibo amaro della nuova ideológia, scalzando quei principii buoni, ehe l’educazione familiare aveva fatto penetrare nella loro anima“ 72). Eine weitere unmittelbare Bedrohung der menschlichen Grundrechte durch die rassistische Ideologie erblickte Messineo in der eugenischen Gesetzgebung. Der brutale und primitive Materialismus, den schon Rosa als Grundirrtum des Nationalsozialismus angeprangert hatte, gebäre ein so unmoralisches undunmenschliches Gesetz, das die Zwangssterilisation vorschreibe73). Darüber hinaus führe die Lehre von Zuchtwahl in ihrer konkreten Anwendung zur Einführung des Arierparagraphen in die Ehegesetzgebung, zur Schaffung des völlig neuen Verbrechenstatbestandes der Rassenschande und zu dem monströsen und absurden Verlangen, die Polygamie zu gestatten. Messineo verwarf in diesem Zusammenhang auch die gesetzgeberischen Maßnahmen zur völligen rechtlichen Gleichstellung der unehelichen mit den ehelich geborenen Kindern74). Als letztes Beispiel rassistischer Verirrungen im Rechtsempfinden nannte er das sogenannte „Reichsbürgergesetz“, das die deutschen Staatsbürger in 70) .CC 1938-m 510. 71) Ebenda. 72) CC 1938-m 512 f. 73) CC 1938-III 514. 74) CC 1938-m 515-517.