Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas

Gottfried MRAZ: Die Bedeutung des „Anschlusses“ für die Beurteilung des Nationalsozialismus durch die römische Jesuitenzeitschrift „Civiltä Cattolica“

Beurteilung des Nationalsozialismus durch die „Civiltä Cattolica“ 517 zwei Kategorien eingeteilt hatte, in die eigentlichen Reichsbürger und in die Staatsangehörigen minderen Rechtes. Diese Unterscheidung machte den vol­len Genuß der staatsbürgerlichen Rechte einzig und allein von der Reinheit des arischen Blutes abhängig75). Kurz beleuchtete Messineo auch die Konsequenzen dieser depravierten Rechtsauffassung auf die internationalen Beziehungen. Aus Rosenbergs an­maßender Auffassung von der Überlegenheit der germanischen Rasse resul­tiere deren Anspruch auf die Weltherrschaft. Der Nationalsozialismus glaube daher, den Grundsatz: „Recht ist, was dem deutschen Volke nützt“ auch im internationalen Bereich zur Geltung bringen zu müssen. Die jüngste Vergan­genheit und die unmittelbare Gegenwart manifestierten, so meinte Messineo, die Konsequenzen dieser Politik, die schon die Enzyklika „Mit brennender Sorge“ in aller Offenheit angeprangert habe. Es ist ganz eindeutig, daß hin­ter diesen Überlegungen auch das tiefe Bedauern über die Vernichtung der österreichischen Unabhängigkeit steht. Das Recht, so schrieb er, verflüchtige sich zu einer Illusion, internationale Verträge glichen einem unnützen Fetzen Papier und das friedliche Zusammenleben der Völker werde zur Unmöglich­keit. Es sei ein entsetzlicher Rückfall in den Zustand der Barbarei, in dem Gewalt an der Stelle des Rechtes entschieden habe: „I trattati diventano uno straccio, il diritto una illusione, e la convivenza pacifica tra i popoli impossi­bile. Si ritorna cosi alio stato barbarico, nel quale la forza decideva del dirit­to“76). Die Depravierung der Rechtsordnung zur Legalisierung schrankenloser Will­kür, die Erniedrigung des Menschen zur seelenlosen, animalischen Zeu­gungsmaschine und die rassische Diskriminierung waren für die Civiltä Cat­tolica nun zu Alarmzeichen einer unüberbietbaren Perversion geworden, de­ren tatsächliche Folgen sich wohl kaum jemand zum damaligen Zeitpunkt vorzustellen vermochte. Die grundsätzlichen Weichen für die Stellungnahme der Civiltä Cattolica zum Nationalsozialismus waren zweifellos durch die Aussagen der päpstli­chen Enzyklika „Mit brennender Sorge“ gelegt. Die Vernichtung der öster­reichischen Eigenstaatlichkeit, der Anschluß des „katholischen“ Österreich an Hitlerdeutschland mit der damit verbundenen Ausweitung der Kirchen­verfolgung und der brutalen Jagd auf die jüdische Bevölkerung veranlaßten jedoch diese Zeitschrift, in umfassenderer und tieferer Weise den Nationalso­zialismus als unmittelbare Gefahr für ein auf christlichen Grundlagen ru­hendes Menschenbild und für eine auf naturrechtlicher Basis stehende Welt­ordnung zu qualifizieren. 75) CC 1938-m 517f. 76) CC 1938-m 518f.

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