Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas

Gottfried MRAZ: Die Bedeutung des „Anschlusses“ für die Beurteilung des Nationalsozialismus durch die römische Jesuitenzeitschrift „Civiltä Cattolica“

Beurteilung des Nationalsozialismus durch die „Civiltä Cattolica“ 509 Die Civiltä Cattolica konnte die tiefe Betroffenheit über den vollzogenen An­schluß kaum verbergen. Die Darstellung der Ereignisse stützte sich allein auf die Mitteilungen des italienischen Ministers Alfieri vom Abend des 12. März, die er anläßlich einer Pressekonferenz während der noch andauernden Sit­zung des faschistischen Großrates im Palazzo Venezia gegeben hatte, und auf die außenpolitischen Erklärungen Mussolinis vor der italienischen Kammer am 16. März 193833). Die Bedeutung des vollzogenen Anschlusses und die lahmen Reaktionen des westlichen Auslandes faßte sie in die resignierenden Worte zusammen: „Di fronte a questi avvenimenti, Francia e Inghilterra fecero rimostranze a Berlino, che le respinse. A un ricorso alia Lega ginevrina, dopo il formale invito di Seyss In- quart per l’invio di truppe tedesche, non si penso nemmeno. Quindi, o di buon grado o a malincuore, alie varie Potenze non rimase ehe prendere nota dei fatto compiuto“34). Mit großer Sorge und tiefem Mißtrauen betrachtete die Jesuitenzeitschrift die Auswirkungen des Anschlusses auf die Lage der Katholiken in Österreich. Auf Grund der ersten Informationen kam sie bald zur Überzeugung, daß in Österreich der gleiche unheilvolle Kirchenkampf begonnen habe, wie er schon seit geraumer Zeit in Deutschland tobe35). Die Chronik zweifelte keinen Augenblick an dem vorherberechenbaren Aus­gang der Volksabstimmung in Österreich nach dem bereits verwirklichten Anschluß. Man erwartete vom Einsatz aller Spitzenpolitiker einen triumpha­len Ausgang für die Nazis. Die Äußerungen Görings zur religiösen Situation in seiner Wiener Rede vom 26. März 1938, in der er betont hatte, daß der Nationalsozialismus die Kirche nicht zerstören, sondern sie vielmehr fördern wolle, nannte die Civiltä Catto­lica nur mehr illusionslos die „consueta dichiarazione“. Ohne ein Wort eines Kommentars brachte sie in der gleichen Nummer den italienischen Wortlaut der Erklärung der österreichischen Bischöfe zur Volksabstimmung. Sie hob nur die von der deutschen Presse totgeschwiegene Schlußklausel hervor, in der betont worden war, daß der österreichische Episkopat den Anschluß nur „sotto piena riserva dei diritti di Dio e della Chiesa“ befürwortet habe36). Offenkundig war die Civiltä Cattolica über die Auswirkungen dieser gemein­samen Äußerung der Bischöfe Österreichs sehr besorgt und befürchtete ihre propagandistische Wirksamkeit. Durch die verstümmelte Wiedergabe der Er­klärung sei, so meinte sie, allenthalben der Eindruck erweckt worden, sie stehe im Gegensatz zur Haltung des reichsdeutschen Episkopates. In dieser Situation übernahm die Civiltä Cattolica wörtlich die Stellungnahme des Os- servatore Romano vom 2. April 1938. Das offiziöse Sprachrohr des Vatikans hatte sich von der Erklärung des österreichischen Episkopates nachdrücklich distanziert und darauf hingewiesen, daß dieser die alleinige Verantwortung dafür trage. Der Osservatore hatte wörtlich geschrieben: 33) CC 1938-n 87-90. ”) CC 1938-11 93. 35) Ebenda. 36) CC 1938-n 188-191.

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