Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas

Paul MECHTLER: Politische Aspekte der österreichisch-italienischen Eisenbahnanschlüsse nach 1918

452 Paul Mechtler In Österreich ist am 31. Oktober 1919 im Innenministerium eine Zentral­grenzkommission unter Leitung des Sektionschefs Dr. Robert Davy gebildet worden, um in Zusammenarbeit mit ähnlichen Institutionen in den von einer neuen Grenzziehung betroffenen Bundesländern eine Koordinierung bei den Verhandlungen zu erzielen4). Für den österreichisch-italienischen Grenzrege­lungsausschuß wurde von der Zentralgrenzkommission als österreichischer Vertreter Oberstleutnant i. R. Alfons Bernhard bestimmt, der wegen Über­schreitung seiner Kompetenzen und wegen dauernder Differenzen mit dem Tiroler Beauftragten für Grenzfragen (Senatspräsident Dr. Schumacher) Ende 1921 durch Oberst i. R. Karl Hervay abgelöst wurde, was sicherlich nicht zur Stärkung der österreichischen Verhandlungsposition beitrug5). Bei der endgültigen Festlegung der neuen Grenze gegenüber Italien war die österreichische Politik bestrebt, nun ihrerseits das „Wasserscheidenprinzip“ strikte zur Anwendung zu bringen, da Teile von Südtiroler Gemeinden nörd­lich der Wasserscheide lagen. Italien vertrat dagegen die Ansicht, daß die Gemeindegrenzen für die Staatsgrenzen maßgeblich sein sollten, wofür sich auch meistens die davon unmittelbar betroffenen Einwohner ausgesprochen hatten. Im Hochgebirge ging es nur um Almen und Schutzhütten; so wurde kurioserweise die Landshuter Hütte in den Zillertaler Alpen zwischen Öster­reich und Italien geteilt! Von größerer Bedeutung war die Grenzfestlegung bei Reschen und am Bren­nerpaß. Am 14. Oktober 1920 beschloß der Grenzregelungsausschuß, dem auch Vertreter von Frankreich, Großbritannien und Japan (!) angehörten, daß die Gemeindegrenze zwischen Reschen und Nauders die neue Staats­grenze bilden solle, die etwa 1 km nördlich der Wasserscheide lag. Der Mini­sterrat erteilte am 8. Dezember 1920 nachträglich die Genehmigung für die­ses Zugeständnis mit der Auflage, „um bei anderen Punkten, insbesondere am Brenner, auf eine uns günstigere Festsetzung der Staatsgrenze hinzuwir­ken“. Es konnte am Brenner von keiner Seite bestritten werden, daß die Wasser­scheide im Bereich des Bahnhofes lag. Zunächst wurde in der Sitzung des Grenzregelungsausschusses am 15. November 1920 einvernehmlich festge­stellt, daß eine Teilung des Bahnhofes aus praktischen Gründen unmöglich sei und daß nur eine der beiden Bahnverwaltungen den Betrieb gegen Ein­räumung von Konzessionen an die andere führen könne6 *). Es wurden in den folgenden Monaten auftragsgemäß umfangreiche Studien von Österreich und Italien bezüglich der Feststellung der Wasserscheide vor dem Bahnbau durchgeführt. Der englische Delegierte fällte als Schiedsrichter die sicherlich objektive Entscheidung, daß die ursprüngliche Wasserscheide infolge ver­4) Die Registratur der Zentralgrenzkommission (= ZGK) befindet sich im Allge­meinen Verwaltungsarchiv Wien (= AVA), die gedruckten Protokolle auch im HHStA NPA 351. ®) AVA Ministerratsprotokoll Nr. 141, 1921 November 25. 6) Verkehrsarchiv Wien (= VA) Bundesministerium für Verkehrswesen (= BMV, ab 1923 BMFHuV) ZI. 791 ex 1921, liegt bei ZI. 11535 e*1923.

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