Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas
Paul MECHTLER: Politische Aspekte der österreichisch-italienischen Eisenbahnanschlüsse nach 1918
Aspekte der österr.-italien. Eisenbahnanschlüsse 453 schiedener baulicher Herstellungen nicht mehr zu eruieren sei. Die Botschafterkonferenz in Paris beschloß nun am 17. Februar 1921, daß der Bahnhof Brenner Italien zufallen solle. Diese politische Entscheidung auf höherer Ebene - sicherlich im Einklang mit Regierungsinstruktionen - konnte kaum von Österreich mehr angefochten werden, umso mehr, als durch die gleichzeitig beschlossene Gemeindeteilung die österreichischen Vorstellungen in der Grenzfrage außerhalb des Bahnhofgeländes weitgehend berücksichtigt worden waren7). Es wurde ferner den wenigen Bewohnern der an Österreich fallenden Gehöfte der Gemeinde Brenner der Zugang zur Station bei Benützung von Zügen in Richtung Innsbruck erleichtert8). Die in den Sitzungen des Grenzregelungsausschusses am 11. März und 7. September 1921 gefaßten Beschlüsse betrafen nur mehr die Absteckung der Grenzen im Gelände9). Das Verhalten des österreichischen Delegierten wurde in der Tagespresse kritisch beurteilt, ohne daß die damaligen politischen Zusammenhänge richtig eingeschätzt worden wären. Unabhängig von der Grenzfrage mußen Vorkehrungen für den Betriebswechsel und für die Grenzabfertigung getroffen werden. Zweifellos brachte die Höhenlage der Station Brenner gewisse Erschwernisse, besonders im Winter. Diese Schwierigkeiten wurden von italienischer Seite übertrieben dargestellt, um von Österreich die Zustimmung für die Verlegung möglichst vieler Dienstzweige nach Nordtiroler Stationen zu erreichen. Österreich plädierte wieder für den Ausbau der Station Sterzing. Es würde den Rahmen dieser kleinen Studie sprengen, auf alle Phasen der italienischen Bestrebungen näher einzugehen; bloße Gerüchte lösten sofort energische Eingaben von Tiroler Behörden und Organisationen an die Wiener Regierung aus. Der Ministerrat beschloß am 24. Jänner 1922 eine offizielle Erklärung, daß eine Verlegung der Zollabfertigung nach Innsbruck nicht beabsichtigt sei, „um einer Mißstimmung in Tirol vorzukommen“10). Auch bei den einzelnen kommissionel- len Verhandlungen über den notwendig gewordenen Umbau des Innsbrucker Bahnhofes waren die Teilnehmer - darunter Abgeordnete aller drei Parteien — einig, Italien vor allem aus politischen Gründen keine Zugeständnisse zu machen11). Bei dem am 29. März 1923 in Rom abgeschlossenen Südbahnabkommen, das unter anderem die Betriebsführung der Südbahnlinien durch die jeweiligen Staatsbahnen vorsah, befaßten sich die Artikel 29—56 des Teils B mit der Regelung des Dienstes in Gemeinschaftsstationen, denn die nur summarisch abgefaßten Artikel 311 des Vertrages von St. Germain und 234 des Vertrages von Trianon waren bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt. An dieses ^ Diese Vorgänge sind in den Protokollen der ZKG unter Punkt 1017 ausführlich dargestellt: HHStA NPA 351 fol. 453-457. ®) AVA Ministerratsprotokolle Nr. 124, 1921 September 30 und Nr. 150, 1921 Dezember. *) AVA ZGK Punkt 8095. 10) HHStA NPA 393 Liasse Österreich: Internationaler Bahnhof in Innsbruck 16/5. u) VA BMV ZI. 11535 ex 1923.