Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas

Horst BRETTNER-MESSLER: Zwischen zwei Kriegen. Der österreichisch-italienische Notenwechsel vom Jahre 1861 betreffend die reziproke Gestattung von Cabotage und Küstenfischerei

306 Horst Brettner-Messier Um nun die Frage zu beantworten, warum es zwei verfeindeten Staaten in diesem Fall gelang, so rasch und so „unbürokratisch“ zu einer Einigung zu gelangen: vielleicht weil die Verantwortlichen nicht so sehr die große Politik im Auge hatten, sondern primär den Existenzsorgen armer Fischer und ver­mutlich kleiner Händler Rechnung trugen. ANHANG I Gagem an Rechberg, 1861 Jänner 13, Wien Konzept, eigenhändig HHStA AR F 60/31 Excelt enz Die angebliche] Angelegenheit der Cabo­tage3) mit dem sardinischen Vorschläge, die Gegenseitigkeit zwischen den dies­seitigen Häfen und jenen der Romagna u[nd] der Marken faktisch eintreten zu lassen, auf Grund des Vertrages mit dem Kirchenstaate, - dürfte im Minister Rath vorzutragen und zu befürworten seyn, nach der Meinung des Herrn Unterstaats- Secretärs1), welche auch von B[aron] Meysenbug getheilt wird. In der Verbal­note v[om] 9. d[ieses Monats] am Schluß ist diese Concession, als eine schwer zu vermeidende bereits dem Herrn Nuntius a) im Original unterstrichen. ') August Freiherr v. Koller Ministerkonferenz II, 1861 Jänner 19, Wien Reinschrift, Protokollführer: Joseph Mar- herr HHStA Kabinettsarchiv, Kabinetts­kanzlei KZ. 326/1861 - MCZ. 745/1861 Vorsitz: Rechberg Anwesend und Bestätigung der Einsicht: Rechberg 19. 1. Mecséry 21.1. Schmerling Degenfeld 22. 1. Vay 22. 1. Plener 24. 1. Lasser 25. 1. Abwesend: Szécsen Inhalt: I) Auflösung der Statthalterei in Temesvár II) Beitrag aus dem Militärproventen- Fonds für griechisch-nichtunierte Kirchen III) Wiener evangelische Garnisonskirche IV) Landesstatut für Lombardo-Venetien V) Zulassung von Schiffen aus römischen Häfen zur Cabotage V) Der Minister des Äußern referierte über die Forderung der Sardinischen Re­gierung, Schiffe aus röm[ischen] Häfen zur Cabotage in unseren Häfen zuzulas­sen, gemäß dem mit der Römischen Re­gierung abgeschlossenen Vertrages [sic!]. Hiergegen äußerte der Kriegsminister das Bedenken, daß unter diesem Titel Sardi- nische oder Garibaldische Schiffe sich in unsere Häfen ungehindert einschleichen könnten. Wenn indessen, bemerkte der Minister des Äußern, streng an dem Vertrage fest­gehalten wird, daß nur Römische3) Schif­a) im Original unterstrichen.

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