Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas
Horst BRETTNER-MESSLER: Zwischen zwei Kriegen. Der österreichisch-italienische Notenwechsel vom Jahre 1861 betreffend die reziproke Gestattung von Cabotage und Küstenfischerei
306 Horst Brettner-Messier Um nun die Frage zu beantworten, warum es zwei verfeindeten Staaten in diesem Fall gelang, so rasch und so „unbürokratisch“ zu einer Einigung zu gelangen: vielleicht weil die Verantwortlichen nicht so sehr die große Politik im Auge hatten, sondern primär den Existenzsorgen armer Fischer und vermutlich kleiner Händler Rechnung trugen. ANHANG I Gagem an Rechberg, 1861 Jänner 13, Wien Konzept, eigenhändig HHStA AR F 60/31 Excelt enz Die angebliche] Angelegenheit der Cabotage3) mit dem sardinischen Vorschläge, die Gegenseitigkeit zwischen den diesseitigen Häfen und jenen der Romagna u[nd] der Marken faktisch eintreten zu lassen, auf Grund des Vertrages mit dem Kirchenstaate, - dürfte im Minister Rath vorzutragen und zu befürworten seyn, nach der Meinung des Herrn Unterstaats- Secretärs1), welche auch von B[aron] Meysenbug getheilt wird. In der Verbalnote v[om] 9. d[ieses Monats] am Schluß ist diese Concession, als eine schwer zu vermeidende bereits dem Herrn Nuntius a) im Original unterstrichen. ') August Freiherr v. Koller Ministerkonferenz II, 1861 Jänner 19, Wien Reinschrift, Protokollführer: Joseph Mar- herr HHStA Kabinettsarchiv, Kabinettskanzlei KZ. 326/1861 - MCZ. 745/1861 Vorsitz: Rechberg Anwesend und Bestätigung der Einsicht: Rechberg 19. 1. Mecséry 21.1. Schmerling Degenfeld 22. 1. Vay 22. 1. Plener 24. 1. Lasser 25. 1. Abwesend: Szécsen Inhalt: I) Auflösung der Statthalterei in Temesvár II) Beitrag aus dem Militärproventen- Fonds für griechisch-nichtunierte Kirchen III) Wiener evangelische Garnisonskirche IV) Landesstatut für Lombardo-Venetien V) Zulassung von Schiffen aus römischen Häfen zur Cabotage V) Der Minister des Äußern referierte über die Forderung der Sardinischen Regierung, Schiffe aus röm[ischen] Häfen zur Cabotage in unseren Häfen zuzulassen, gemäß dem mit der Römischen Regierung abgeschlossenen Vertrages [sic!]. Hiergegen äußerte der Kriegsminister das Bedenken, daß unter diesem Titel Sardi- nische oder Garibaldische Schiffe sich in unsere Häfen ungehindert einschleichen könnten. Wenn indessen, bemerkte der Minister des Äußern, streng an dem Vertrage festgehalten wird, daß nur Römische3) Schifa) im Original unterstrichen.