Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas
Horst BRETTNER-MESSLER: Zwischen zwei Kriegen. Der österreichisch-italienische Notenwechsel vom Jahre 1861 betreffend die reziproke Gestattung von Cabotage und Küstenfischerei
Zwischen zwei Kriegen 307 angedeutet durch das Wort jusqu’ici. Die Weigerung würde ja keinem“) Theile nutzen. Ehrfurchtsvoll W[ien], 13. Jan[uar] 1861 M. Gagem ANHANG H Exposé Gagems, 1861 Februar 8, Wien Konzept, eigenhändig HHStA AR F 60/31 Für die Minister Conferenz Cabotage: “) (Stand der Frage) Sardinien schlägt vor: die unter der päbstlichen Regierung bestehende Cabotage-Übereinkunftb) für die betreffenden jetzt annexirten oder occupirten Gebiets- theile mit vollständiger Gegenseitigkeit“) faktisch fortbestehen*) zu lassen. Die Vortheile der Übereinkunft sind beiderseitigen Unterthanen werthvoll; sie sindc), was Cabotage“) betrifft, mehr auf Seiten der früheren päpstlichen, was Fischerei“) betrifft, mehr auf Seiten der öster[reichischen] Unterthanen (Chiog- gia). Eine politische Gefahr erkennt die Central Seebehörde in dem Fortbestand nicht“); die Controle der Hafen-, Polizei-, “) im Original unterstrichen. b) Randvermerk Gagerns: (einfacher Notenwechsel vom Jahre 1826). c) Randvermerk Gagems: (nach mündlichem Bericht von G[enera]l Consul v. Aussez). fe in unseren Häfen zur Cabotage zugelassen werden, und wenn, wie der Finanzminister hinzusetzte, zur Controli- rung derselben von dem Rechte der Visitirung strenge Gebrauch gemacht wird, in welcher Beziehung weitere Vorsichtsmaßregeln mit den Local Seebehörden verabredet werden könnten, so unterläge es keinem Anstande, die Schiffe aus römischen Häfen unter obiger Beschränkung zuzulassen. Die Conferenz war hiermit einverstanden und wird demnach die Note der Preu- ß[ischen] Gesandtschaft als einstweilige Vertreterin der Sardinischen in diesem Sinne beantwortet werden. Ministerrat II, 1861 Februar 17, Wien Druck: Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867 VH 83f V) Der Minister des Äußern referierte über das Ansinnen Sardiniens, daß den Schiffen aus den annexierten päpstlichen Staaten die Cabotage in unseren Häfen unter sardinischer Flagge, wie früher unter der päpstlichen, gestattet werde. Graf Rechberg gedenkt, nach Turin antworten zu lassen, daß man darauf, unter Vorbehalt der nötigen Vorsichtsmaßregeln gegen Mißbräuche, einzugehen geneigt sei, und der Minister wendet sich daher an die Minister des Krieges, der Polizei, der Finanzen und an den Staatsminister mit dem Ersuchen, daß jeder in seinen Bereichen durch die unterstehenden Organe die unter sardinischer Flagge stattfindende Cabotage tunlichst überwachen lasse. Dies wurde sofort zugesichert, wobei jedoch Baron Mecséry1) bemerkte, V Carl Freiherr v. Mecséry de Tsóor war Polizeiminister. 20*