Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas

Andreas CORNARO: Die österreichischen Adelsbestätigungen in Venetien

Die österreichischen Adelsbestätigungen in Venetien 175 publik nicht mehr nähren“. Der Kaiser gewährte am 6. Jänner 1820 den Gra­fentitel und entschied - wie immer peinlich auf möglichste Respektierung je­des bestehenden Sonderrechtes im itaüenischen Adelswesen bedacht daß die Dogenmützen in den Wappen der dazu berechtigten venezianischen Fa­milien bleiben könnten35). Der einheimische Adel auf dem Festland Venetiens setzte sich zum Großteil aus dem Patriziat der kleineren Städte zusammen, das aber in den Adelsak­ten der Wiener Zentralstellen meist „Städteadel“ genannt wird, während die Bezeichnung „Patrizier“ gewöhnlich nur bei Venedig selbst verwendet wird. Die geschichtliche Entwicklung war in den meisten Kommunen Oberitaliens im Mittelalter ähnlich verlaufen, indem immer wieder Mitglieder der glei­chen einflußreichen Familien in den Stadtrat gelangten, bis sie sich als ei­gene Klasse von den übrigen Bewohnern abhoben und den Zutritt zum Rat für sich gesetzlich reservierten36). Während aber in Venedig das Patriziat von 1297 bis ins 17. Jahrhundert mit ganz wenigen Ausnahmen eine geschlossene Klasse blieb, wurden in den anderen Kommunen immer wieder homines novi zum Rat zugelassen, deren Familien damit in die herrschende Schicht aufge­nommen wurden. Es entstanden somit die consigli nobili, die das Recht be­anspruchten, durch Kooptierung von neuen Mitgliedern diese zu nobilitieren. Unter der Herrschaft Venedigs wurde in diese Städte meist nur ein Venezia­ner als Gouverneur gesandt, unter dem die munizipale Selbstverwaltung un­verändert fortbestand. Ob nun freilich die privilegierten Geschlechter eines bestimmten Ortes tatsächlich allgemein als „Adel“ angesehen wurden oder nur eine lokale Oligarchie bildeten, wurde durch verschiedene Kriterien be­stimmt. Eines davon war die Adelsanerkennung durch den Souverän, also die Republik Venedig, die eventuell auch nur indirekt erfolgen konnte. Das Wichtigste aber war die Anerkennung des betreffenden Patriziates als adelig in den Ahnenproben der Malteser oder ähnlicher Ritterorden. Bekannt ist ja die 1749 erfolgte Anerkennung des Adels von Udine durch das daraufhin von Tiepolo angefertigte Gemälde der betreffenden Sitzung des Ordensrates in Malta37). Die ratsfähigen Familien der Städte Venetiens waren demnach nicht sofort zur österreichischen Adelsanerkennung zugelassen, vielmehr mußte erst durch eine kaiserliche Entschließung festgestellt werden, daß der betreffende Ort als „bestätigungsfähig“ anzusehen sei. Im November 1817 wurde dem Kaiser mitgeteilt, daß die Kommission in Ve­nedig nunmehr die Bestätigungsgesuche der Terraferma in Angriff nehmen wolle, und vorgeschlagen, die consigli nobili der acht Städte Brescia, Berga­mo, Crema, Verona, Padua, Udine, Treviso und Oderzo, die nach den Unter­suchungen der Kommissionen alle Kriterien des Adels besäßen, als bestäti­35) AVA Adelsgeneralia 15 ZI. 1153/1820. 36) Vgl. Carlo Mistruzzi di Frisinga La civica nobilta dal sorgere dei comuni alia caduta del regime aristocratico (Roma 1959) 5 ff. 37) Vgl. Emüio Nasalli Rocca di Corneliano Ricevimenti e ceremoniali caval- lereschi in pitture del secolo XVIII in Annales de l'Ordre Souverain Militaire de Malte 19 (1961) 91.

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