Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas
Andreas CORNARO: Die österreichischen Adelsbestätigungen in Venetien
Die österreichischen Adelsbestätigungen in Venetien 175 publik nicht mehr nähren“. Der Kaiser gewährte am 6. Jänner 1820 den Grafentitel und entschied - wie immer peinlich auf möglichste Respektierung jedes bestehenden Sonderrechtes im itaüenischen Adelswesen bedacht daß die Dogenmützen in den Wappen der dazu berechtigten venezianischen Familien bleiben könnten35). Der einheimische Adel auf dem Festland Venetiens setzte sich zum Großteil aus dem Patriziat der kleineren Städte zusammen, das aber in den Adelsakten der Wiener Zentralstellen meist „Städteadel“ genannt wird, während die Bezeichnung „Patrizier“ gewöhnlich nur bei Venedig selbst verwendet wird. Die geschichtliche Entwicklung war in den meisten Kommunen Oberitaliens im Mittelalter ähnlich verlaufen, indem immer wieder Mitglieder der gleichen einflußreichen Familien in den Stadtrat gelangten, bis sie sich als eigene Klasse von den übrigen Bewohnern abhoben und den Zutritt zum Rat für sich gesetzlich reservierten36). Während aber in Venedig das Patriziat von 1297 bis ins 17. Jahrhundert mit ganz wenigen Ausnahmen eine geschlossene Klasse blieb, wurden in den anderen Kommunen immer wieder homines novi zum Rat zugelassen, deren Familien damit in die herrschende Schicht aufgenommen wurden. Es entstanden somit die consigli nobili, die das Recht beanspruchten, durch Kooptierung von neuen Mitgliedern diese zu nobilitieren. Unter der Herrschaft Venedigs wurde in diese Städte meist nur ein Venezianer als Gouverneur gesandt, unter dem die munizipale Selbstverwaltung unverändert fortbestand. Ob nun freilich die privilegierten Geschlechter eines bestimmten Ortes tatsächlich allgemein als „Adel“ angesehen wurden oder nur eine lokale Oligarchie bildeten, wurde durch verschiedene Kriterien bestimmt. Eines davon war die Adelsanerkennung durch den Souverän, also die Republik Venedig, die eventuell auch nur indirekt erfolgen konnte. Das Wichtigste aber war die Anerkennung des betreffenden Patriziates als adelig in den Ahnenproben der Malteser oder ähnlicher Ritterorden. Bekannt ist ja die 1749 erfolgte Anerkennung des Adels von Udine durch das daraufhin von Tiepolo angefertigte Gemälde der betreffenden Sitzung des Ordensrates in Malta37). Die ratsfähigen Familien der Städte Venetiens waren demnach nicht sofort zur österreichischen Adelsanerkennung zugelassen, vielmehr mußte erst durch eine kaiserliche Entschließung festgestellt werden, daß der betreffende Ort als „bestätigungsfähig“ anzusehen sei. Im November 1817 wurde dem Kaiser mitgeteilt, daß die Kommission in Venedig nunmehr die Bestätigungsgesuche der Terraferma in Angriff nehmen wolle, und vorgeschlagen, die consigli nobili der acht Städte Brescia, Bergamo, Crema, Verona, Padua, Udine, Treviso und Oderzo, die nach den Untersuchungen der Kommissionen alle Kriterien des Adels besäßen, als bestäti35) AVA Adelsgeneralia 15 ZI. 1153/1820. 36) Vgl. Carlo Mistruzzi di Frisinga La civica nobilta dal sorgere dei comuni alia caduta del regime aristocratico (Roma 1959) 5 ff. 37) Vgl. Emüio Nasalli Rocca di Corneliano Ricevimenti e ceremoniali caval- lereschi in pitture del secolo XVIII in Annales de l'Ordre Souverain Militaire de Malte 19 (1961) 91.