Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas

Andreas CORNARO: Die österreichischen Adelsbestätigungen in Venetien

176 Andreas Comaro gungsfähig anzuerkennen, was mit ah. Entschließung vom 16. Dezember 1817 auch geschah38). Im April und Mai des nächsten Jahres liefen daher aus Ve­nedig vier Verzeichnisse von je 40 Bestätigungsgesuchen aus den drei lom­bardischen Städten sowie aus Verona und Padua ein, die von der Hofkanzlei mit einem gemeinsamen Vortrag im Juli dem Monarchen vorgelegt wurden. Das Gubernium wollte drei in einem der Verzeichnisse enthaltenen Adelsbe­stätigungsgesuche nicht gelten lassen, da die betreffenden Familien erst nach 1797 in die consigli nobili von Padua bzw. Verona auf genommen worden wa­ren. Die Hofkanzlei argumentierte jedoch, daß diese Städte von Venedig, ih­rem Souverän, das schon vor der Einverleibung bestehende Recht der Nobili- tierung mittels Kooptierung in den Rat bestätigt erhalten hatten, das dem­nach, da es vom neuen Souverän Österreich nicht widerrufen worden war, unter diesem stillschweigend weiterbestanden habe und erst durch die Adelsaufhebung der Franzosen erloschen sei. Der Kaiser bestätigte am 4. September 1818 pauschal alle in den Verzeichnissen enthaltenen Gesuche und schuf damit den Präzedenzfall für die Adelsanerkennungen auf Grund von Aufnahmen in consigli nobili während der ersten Periode der österrei­chischen Herrschaft in Venetien, Istrien und Dalmatien39). Im nächsten Jahr kamen sieben weitere Orte Venetiens zum Zuge. Am 28. März 1819 wurden Asolo und Vicenza zusammen, in den folgenden Mona­ten Rovigo, Conegliano, Cividale, Serravalle und Belluno einzeln als bestäti­gungsfähig erklärt. Bei dem knapp neben Ceneda gelegenen Serravalle — es bildet seit 1866 mit diesem zusammen die Gemeinde Vittorio Veneto - wollte die heraldische Kommission die verarmten und Handwerke treibenden Fami­lien vom Bestätigungsrecht ausnehmen, was aber mit der Begründung zu­rückgewiesen wurde, daß der ererbte Adel durch Armut und ehrliche Arbeit nicht verloren werde40). Feltre erhielt die Genehmigung seiner Bewerbung erst 1820, als es Beweise für die Anerkennung durch die Ritterorden gebracht hatte. 1821 wurde die Vorlage von Bestätigungsgesuchen aus Bassano auf Fürsprache des Vizekö­nigs bewilligt, der meinte, daß die 1775 an die Mitglieder des dortigen Rates ergangene Einladung, sich um Aufnahme in das Goldene Buch von Venedig zu bewerben, mehr gelten müsse als die fehlende Anerkennung durch den Malteserorden41). Die von Adria bereits 1819 vorgelegte Bewerbung war auf Betreiben Guicciardis zurückgewiesen worden, da keine Anerkennung durch die Malteser vorlag. 1822 erneuerte diese Stadt ihr Ansuchen mit dem Nach­weis von Aufnahmen in den toskanischen Stephansorden. Im Hinblick auf das historische Alter des gegenwärtig unbedeutenden Ortes und die Aner­kennung seines Adels von seiten Venedigs wurde die Bestätigungsfähigkeit nun bewilligt42). Ein Monat später erfolgte dasselbe für Ceneda. 3S) AVA Adelsgeneralia 14 (Italienischer Städteadel überhaupt) ZI. 16882/1817. 39) AVA Italienische Adelsbestätigungen, Konsignation 32. 40) AVA Adelsgeneralia 14 (Serravalle) ZI. 23282/1819. 41) Ebenda (Bassano) ZI. 10782/1821. 42) Ebenda (Adria).

Next

/
Oldalképek
Tartalom