Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas
Andreas CORNARO: Die österreichischen Adelsbestätigungen in Venetien
174 Andreas Cornaro blem endgültig erledigte und wohl den österreichischen Behörden viel drohenden Ärger ersparte32). Auf Grund der Entschließung vom 7. November 1815 war den Patriziern freigestellt, sich um einen höheren Titel des österreichischen Adelsrangschemas zu bewerben. Als erste derartige Bewerbung sandte das Gubemium im September 1817 das Gesuch des venezianischen Patriziers Faustino Persico um den Grafenstand nach Wien. Hier zögerte man, da man sich noch nicht über die Zuteilung der verschiedenen Grade klar war und bei Gewährung eine Menge anderer derartiger Gesuche von dem Adel der kleinen Landstädte, der ja mit dem von Venedig gleichgestellt war, befürchtete33). Auf Rückfrage beim Gubernium schlug dieses eine Regelung entsprechend der unter Napoleon 1808 getroffenen vor, die nach dem Vermögen gestaffelt war und für die vier Klassen des neuen Adels je ein jährliches Einkommen des Nobili- tierten von 200.000, 30.000, 15.000 oder 3.000 frs forderte. Die Hofkanzlei zog aber doch vor, das Alter der Familie und ihre im alten Venedig bekleideten Ämter zu berücksichtigen und nur den Nachweis der Mittel für ein standesgemäßes Leben zu verlangen. Inzwischen war von Nicolo Andrea Erizzo ein Fürstenstandsgesuch eingelangt. Die Hofkanzlei schlug daher für Persico, dessen Familie nach dem Kandiakrieg im 17. Jahrhundert unter die venezianischen Patrizier aufgenommen worden war, den allgemein erblichen Grafenstand, für Erizzo, dessen Familie bereits seit dem 9. Jahrhundert in der Geschichte Venedigs eine Rolle gespielt und der selbst für Fabriksgründungen den Leopoldsorden erhalten hatte, den Fürstenstand, aber nur in der Primogenitur erblich, vor, was beides vom Kaiser am 6. März 1818 bewilligt wurde34). In der nächsten Zeit lief noch eine Reihe weiterer Titelgesuche ein. Die venezianischen Patrizierfamilien erhielten in fast allen Fällen den Grafenstand, während der Freiherrenstand nur in ganz wenigen Fällen, dafür aber häufiger bei Patrizierfamilien von den Festlandsstädten, verliehen wurde. Fürstenstand wurde keiner mehr zugestanden. Unter den Grafenstandsansuchen befand sich das der Brüder Leonardo Giovanni und Bartolomeo Giovanni Donä dalle Rose, das von heraldischer Kommission und Gubernium in Venedig befürwortet wurde. Ihr Wappen erregte aber Guicciardis Bedenken, da es mit einer Dogenmütze versehen war. Es wurde durch Rückfragen festgestellt, daß es im alten Venedig eigentlich keine offizielle Regelung der Heraldik gegeben hatte und diese Kopfbedek- kung bei einigen Familien, die Dogen gestellt hatten, vermutlich durch Wappendarstellungen auf den Gräbern dieser Dogen gewohnheitsrechtlich in die Familienwappen geraten war. Guicciardi schlug daher vor, die Dogenmützen zu eliminieren, während seine Kollegen in der Hofkanzlei darin nur ein unbedenkliches heraldisches Erinnerungszeichen sahen, da „selbst die exaltiertesten Gemüther den Traum an das Wiederaufleben der venezianischen Re32) AVA Adelsgeneralia 13 ZI. 33820/1820. 33) AVA Hofadelsakt Persico ZI. 13935/1817. 34) AVA Adelsgeneralia 13 ZI. 20269/1818.