Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas
Georg WACHA: Italienische Zinngießer nördlich der Alpen
Italienische Zinngießer nördlich der Alpen 111 Stimmungen für die Zinngießer forderten. Das älteste davon vom 29. Juli 1643 — erlassen vom Vikar und den Zwölf der Stadt und des Herzogtums Mailand — gibt an, daß nur Personen mit Zirm handeln dürfen, die eine ,,bo- tega ferma“ in der Stadt haben35). Diese Bestimmungen wurden im Jahr 1716 und 1725 für alle Arbeiten „di peltro, stagno e piombo“ erneuert36). Weitere Erneuerungen liegen aus den Jahren 1728, 1761 und 1785 vor. Im zuletzt genannten Mandat wird ausdrücklich befohlen, daß jeder Zinngießer zwei spezielle Marken haben müsse, die in seiner „licenza“ beschrieben werden und mit denen er seine Produkte zu kennzeichnen habe „per contradi- stinguere le due qualitä di peltro permesso dalle leggi“37). Bei den gesetzlichen Vorschriften gab es meist zwei verschiedene Legierungen, eine davon für die Gefäße, mit denen man beim Essen oder Trinken unmittelbar in Berührung kam, wo also der Bleigehalt gering gehalten werden mußte, die zweite für Deckel, Untertassen, Schreibgerät od. ä., wo man auch eine stärkere Verbleiung in Kauf nahm. Auch in Mailand war es nicht möglich, seine Arbeiten zu verkaufen, ohne Mitglied der Zunft zu sein. Die Brüder Pornini haben im Jahre 1654 diesbezüglich Schwierigkeiten gehabt38). Leider sind keine näheren Angaben von der Zinngießerzunft in Mailand erhalten geblieben39). Vorläufig läßt sich also nicht nachprüfen, ob mit der Bezeichnung „Mailändischer Zinngießer“ nur eine Gegend gemeint ist oder ob sich dies tatsächlich auf die Stadt Mailand bezieht. Die älteste Nachricht von der Tätigkeit mailändischer Zinngießer nördlich der Alpen stammt aus Neustadt am Haardt. In der dortigen Bürgermeisterrechnung vom Jahre 1527/28 wird gesagt: „Item v batzen geben zweyen welschen maylendischen kantengiesßern von dryen zy- nen blatten newer zu giesßen uß altem zewg von der ratstuben... actum dinstags nach assumpt“ (H. 6 652). Die zwei Mailänder haben also aus der Ratsstube altes Zinn erhalten und davon drei neue Zinnplatten — dies können nun Teller oder große Untersetzplatten gewesen sein — gegossen. Die zeitlich folgenden Nachrichten beziehen sich schon auf die Vertreibung von Störern. Es muß allerdings darauf aufmerksam gemacht werden, daß mit dem Namen Störer nicht imbedingt ein Ausländer bezeichnet wird. 35) Das Mandat vom 29. Juli 1643 wurde bei Lodovico Monza gedruckt. 36) Mandat vom 28. Juli 1716, gedruckt bei Marc’Antonio Pandolfo Malatesta; Mandat vom 18. August 1725, gedruckt bei Giuseppe Richino Malatesta. 37) Mandate vom 11. Oktober 1728, 14. Juli 1761 und 5. Mai 1785. 3S) Archivio storico civico (Milano) cartella 756. 39) Im Ausstellungskatalog Collegi professionali e corporationi d’arti e mestieri della vecchia Milano (Milano 1955) kommen die Zinngießer nicht vor. Zinngießer Klemens Steffan von Salurn hatte beispielsweise 1592/95 bei Matthias Tesurer in Mailand gelernt. Erich Egg Kunst in Tirol. Malerei und Kunsthandwerk (Innsbruck 1972) 324 im Abschnitt Die Zinngießer in Südtirol.