Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 30. (1977)

MIKOLETZKY, Lorenz: Achter Internationaler Archivkongreß Washington D. C. 1976

Achter Internationaler Archivkongreß 455 Nationalarchiv in Frankreich entstand“. Ricks stellte drei Faktoren zu­sammen, die für den Aufbau der Aktenverwaltung in seinem Land von Bedeutung sind: das vielfältige kulturelle Erbgut seines Landes, die ge­waltige Dokumentenmenge und die hochgradige technologische und wirt­schaftliche Entwicklung. All dies mußte und muß noch heute beim Archiv­aufbau berücksichtigt werden. Nach Analyse der eingegangenen Antwor­ten auf die Fragebögen kommt Ricks unter anderem zu dem Schluß, daß kein anderes Land ein Aktenverwaltungs-Programm besitzt, „das dem weitgreifenden Programm der amerikanischen Bundesregierung mit sei­ner Betonung von a) vollem Lebenszyklus, b) fortlaufenden Programmen, c) Kontrolle und d) Spezialisierung gleicht, obwohl Anzeichen dafür be­stehen, daß auch andere diese Richtung einschlagen.“ Die Fragen nach der Organisation der Archivverwaltungen waren von 39 Staaten, darunter Österreich, das sich auch an den anderen Umfragen beteiligte, auf denen die folgenden Referate beruhten, beantwortet worden. Der ehemalige Generaldirektor der Archives de France, Guy D u b o s c q, setzte sich mit dem Thema Das Zwischenarchiv: Idee und Werkzeug in sehr kompetenter Weise auseinander, hatte er doch das große Zwischen­archiv seines Landes zu entwerfen, auszuführen und zu organisieren ge­habt, nämlich das interministerielle Archivzentrum in Fontainebleau. Auch Duboscq gab eine weltweite Übersicht und wiederholte die west­deutsche Definition der Vorarchivierung: Sie ist „die zeitlich beschränkte Aufbewahrung amtlicher Dokumente in einer von der urhebenden Behörde getrennten und als integrale Abteilung des Zentralarchivs organisierten Stelle, die ausschließlich von Archivaren geleitet wird“. Die Archivver­waltung übernimmt somit die Verantwortung für die von Ministerien und Amtsstellen verfaßten Dokumente bereits bei deren Entstehung, sie bestimmt die Richtlinien für ihre Aufbewahrung innerhalb der Äm­ter und nimmt beträchtliche Mengen von Dokumenten in die Zwischen­archive auf, die sie den Bedürfnissen der Behörden entsprechend ver­waltet und deren Vernichtung oder Weiterleitung an das historische Archiv sie übernimmt. Duboscq stellte folgende Forderungen auf: „Die Einführung der Vorarchivierung sollte dem Land Ersparnisse ermögli­chen“ und „die Zwischenarchive müssen wirtschaftlich angelegt werden“. Selbstverständlich ergeben sich regionale Unterschiede, aber es ist er­staunlich, daß man an Hand der Beispiele, die Duboscq vorlegte, schon eine stattliche Anzahl von Zwischenarchiven in der ganzen Welt fest­stellen kann: „Zusammenfassend ist die Vorarchivierung das sicherste und einzige Mittel für uns Archivare, unsere wichtige Aufgabe als Liefe­ranten der Geschichte und vielleicht sogar Anreger zur historischen For­schung vollständig und wirksam zu erfüllen“. Der schwedische Reichsarchivdirektor Äke K r o m n o w legte einen Be­richt zum Thema Die Bewertung von Urkundenmaterial der Gegenwart vor. Es handelt sich dabei um eines der wichtigsten und zugleich heikel­sten Probleme der Archivwissenschaft, auch ist die Terminologie interna-

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