Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 30. (1977)
MATSCH, Erwin: Die Auflösung des österreichisch-ungarischen Auswärtigen Dienstes 1918/1920
Die Auflösung des Auswärtigen Dienstes 293 Am 29. Juli 1913 wurde Flotow der Titel und Charakter eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers verliehen. Im diesbezüglichen Vortrag führte Berchtold aus 22), daß sich Flotow als Geschäftsträger den an ihn herangetragenen Aufgaben stets vollkommen gewachsen gezeigt und „sowohl im Verkehr mit den maßgeblichen Faktoren in Berlin als in seiner Berichterstattung auf das allerbeste entsprochen habe“. Am 10. Oktober 1913 wurde er in das Ministerium des Äußern berufen und mit der Leitung des Referats I betraut. Es war dies das wichtigste Referat der Politischen Sektion, deren Vorstand damals Forgách war, dem Gesandter Rudolf Pogatscher als Konsulent zur Seite stand. Die Bestellung Flotows dürfte bis zu einem gewissen Grad von Forgách, der ihn aus Rom kannte, gefördert worden sein. In den Kompetenzbereich des Referats I fielen Bulgarien, Griechenland, Montenegro, Persien, Rumänien, Rußland, Serbien und die Türkei. Für Albanien, das ursprünglich zum Referat I gehörte, wurde im April 1914 unter der Leitung des Generalkonsuls erster Klasse, Alfred von Rappaport, das Referat I/A errichtet. Im Juli 1914 wurde unter der Leitung des Gesandten Alexander Freiherr von Musulin das Referat I/S (Serbien), das später sogenannte „Kriegsreferat“ gegründet. Die beiden Balkankriege, welche die Monarchie indirekt schwächten, machten eine Neuorientierung der Wiener Balkanpolitik, die bisher auf die Erhaltung des status quo ausgerichtet gewesen war, nötig. Die k. u. k. Regierung versuchte nunmehr, die deutsche Regierung, die keine direkten politischen Interessen auf dem Balkan hatte und die eine traditionelle Freundschaft mit der Türkei, aber auch mit Rumänien und Griechenland verband, auf die österreichisch-ungarische Politik festzulegen. Erster Versuch hiezu war die im August 1913 in Berlin bekanntgegebene Denkschrift23), in der auf die Bedrohung der Monarchie durch die großserbischen Pläne hingewiesen und die Vermutung ausgesprochen wurde, daß die deutsche Regierung diese Gefahr offenbar unterschätze. Der Pansla- vismus als russisches innenpolitisches Faktum werde den Zaren zwingen, „dem Königreich im Kampf um die großserbische Idee beizuspringen“. Eine bewaffnete Auseinandersetzung zwischen der Monarchie und Serbien sei unvermeidlich, obwohl Österreich-Ungarn keine aggressiven Absichten hege. Es sei daher nötig, Bundesgenossen zu gewinnen. Bulgarien müsse verpflichtet und Rumänien überzeugt werden, daß eine solche Politik auch auf seine Interessen Rücksicht nehme. Eine Verpflichtung Griechenlands der Monarchie gegenüber auf Kosten Bulgariens sei abzulehnen. Die Bemühungen der k. u. k. Regierung scheinen in Berlin nicht den gewünschten Erfolg erreicht zu haben. Unter dem Eindruck des Kono22) HHStA Adm. Reg. F 4/93, Personalakt Flotow: Vortrag von 1913 Juli 22. 23) ÖUA 7 n. 8156 ff.