Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)

LAUBACH, Ernst: Karl V., Ferdinand I. und die Nachfolge im Reich

50 Ernst Laubach Teil denen in den Denkschriften von Arras —, verfingen nicht 248). Die Herren zogen sich auf die Linie zurück, eine so gravierende Frage könne nicht ohne Rücksprache mit allen Kollegen beantwortet werden249). Im nächsten Jahr befand sich unter den Anklagen der Fürstenopposition ge­gen den Kaiser prompt der Punkt, Karl wolle das Reich erblich ma­chen250). Nach dem Passauer Vertrag hat Karl, obwohl Philipp gelegent­lich drängte251), keine ernsthaften Schritte zur Realisierung des Plans getan; aber im Reich hielt sich hartnäckig das Gerücht, der Kaiser ver­folge die „spanische Sukzession“ weiter 252). Ferdinand benutzte diesen Umstand einige Male, um Karl die politische Schädlichkeit der ganzen Sache, die er ja vorausgesagt habe, zu demonstrieren 253). Karl erklärte seinerseits jene Vertragsbestimmung, die eine Ehe Philipps mit einer Tochter Ferdinands vorsah, für überholt, weil die Wahl seines Sohnes nicht zustandegekommen sei 254). Im übrigen hat Karl nie förmlich auf die Ausführung der Verträge verzichtet, sondern sie lediglich sistiert 255). Es war Philipp, der im Herbst 1555 von sich aus den österreichischen Ver­wandten mitteilen ließ, er verzichte zugunsten Maximilians auf die Augs­burger Nachfolgevereinbarung 256). Ein paar Jahre nach Karls Abdankung hat Ferdinand, obwohl er selbst nicht zum Kaiser gekrönt war und nur den Titel „erwählter römischer Kaiser“ führte, die Wahl seines Sohnes zum Römischen König erreicht. Die Kaiserwürde blieb auf Dauer bei den österreichischen Habsburgern, die aber angesichts der gewandelten politischen Konstellation Inhalt und Funktion des Amtes neu zu überdenken hatten. EXKURS Es existiert ein zeitgenössisches französisches Schriftstück, das sehr weitge­hende Aussagen über eine angeblich zu Pfingsten 1530 stattgehabte Beratung 24S) Vgl. die Instruktionen für Seid und Gienger bei L a n z Staatspapiere 465 ff bzw. 477 ff. 249) Beiträge 1 672 ff (betr. Pfalz) und 722 f (betr. Kursachsen); G a c h a r d Charles-Quint Sp. 822 f (betr. Mainz); Lanz Correspondenz 3 83 (Maria an Arras, 1551 Oktober 5, betr. Köln). Vgl. auch Wolf Gegenreformation 505; S o 1 d a n Succession 2 12 u. 23 f. 250) Beiträge 3 395 und 487. 251) Lutz Christianitas 133 f; Turba Beiträge zur Geschichte der Habs­burger 2 67. 252) z. B. Beiträge 2 802ff; 4, 12, 41, 210, 372, 453; NB 16, bearb. von Helmut Goetz (Tübingen 1965) 289; Bucholtz Ferdinand I. 7 533, 545. Vgl. dazu Karl Brandi Passauer Vertrag und Augsburger Religionsfriede in HZ 95 (1905) 225 ff. 253) vgl. Lutz Christianitas 230 f; Turba Beiträge zur Geschichte der Habsburger 2 71 und 11 Anm. 5 (mit Belegen). 254) vgl. Lutz Christianitas 204. 255) Turba Beiträge zur Geschichte der Habsburger 2 71 (mit Belegen). Allerdings war Karl — streng genommen — nicht Vertragspartner. 256) Wilhelm Maurenbrecher Beiträge zur deutschen Geschichte 1555— 1559 in HZ 50 (1883) 18 Anm. 2. Vgl. Lutz Christianitas 408.

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