Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)

LAUBACH, Ernst: Karl V., Ferdinand I. und die Nachfolge im Reich

Karl V., Ferdinand I. und die Nachfolge im Reich 51 zwischen Karl, Ferdinand und dem Sekretär Cobos über die beabsichtigte Kö­nigswahl enthält, die mit allen anderen Quellen nicht in Einklang zu bringen sind. Der Schreiber will aus glaubwürdiger Quelle erfahren haben, Karl habe damals noch den Plan gehabt, Philipp zum Römischen König wählen zu lassen. Erst nach langer Diskussion unter sechs Augen habe er sich davon überzeugen lassen, daß der dreijährige Philipp keine Chance bei den Kurfürsten habe, und darum der Erhebung Ferdinands zugestimmt. Dieser habe versprechen müssen, sich später, wenn Philipp 16 Jahre alt geworden sei, für dessen Er­hebung zum Römischen König einzusetzen und ihm alle Hilfe zu gewähren, so wie jetzt Karl ihn unterstütze. Im Band 3 seines Werkes Frangois Ier et la renaissance 1515—1547 (Paris 1845) hat M. Capefigue den ersten Teil des Stückes zitiert 257 258). Das Origi­nal befindet sich noch heute in der Bibliothéque Nationale, Paris, Fonds Frangais 3039 fol. 130 (innerhalb der Collection Béthune, einer Sammlung des 17. Jahrhunderts). Es hat keine Dorsualvermerke, nennt weder Absender noch Empfänger und ist unvollständig datiert: 8. Juli. Capefigue nahm Gleich­zeitigkeit an, also 1530. Die inhaltlichen Aussagen haben wenig Wahrscheinlichkeit. Zu den oben er­örterten Gründen, die dagegen sprechen, daß Karl damals die Erhebung Phi­lipps angestrebt habe, wäre noch hinzuzufügen, daß die bisherigen Verhand­lungen mit den Kurfürsten ganz auf Ferdinands Wahl abgestellt waren; man hätte von vorn anfangen müssen. Auch die Indiskretion, die nur Cobos be­gangen haben könnte und die den Verrat eines Langzeitprogramms bedeutet hätte, mutet ungeheuerlich an. Ferner ist bisher weder aus dem Jahre 1543, in dem Philipp 16 Jahre alt geworden ist, noch aus späterer Zeit eine Anmahnung von Ferdinands angeblichem Versprechen bekannt. Karls Codizill vom 21. Juni 1544 zu seinem Testament, in dem er alle möglichen Variationen erörtert, wie bei verschiedenen ungünstigen Erbfällen die Macht des Hauses am besten zu wahren sei, enthält nicht den leisesten Hinweis auf eine vorgesehene Erhe­bung Philipps 25®). Und in den 1549/50 zwischen Ferdinand und Karl sowie Maria gewechselten Briefen zur Nachfolge fehlt ebenfalls jede Andeu­tung einer solchen Absprache. Bei aller Vorsicht, die bei Argumenten ex silentio geboten ist, scheint es mir doch unwahrscheinlich, daß Karl und Maria, die Fer­dinand alles vorgehalten haben, was ihn nach ihrer Meinung zum Nachgeben bewegen mußte, auf einen so gravierenden Punkt wie einen begründeten An­spruch verzichtet hätten. 257) 301 Anm. 2. Hinweise auf Capefigue bei Thomas Moderación 133 Anm. 130 und vorher bei B r a n k y Reichstag 1530 16 f. 258) Publiziert von Karl Brandi Die Testamente und politischen Instruk­tionen Karls V. (— Berichte und Studien zur Geschichte Karls V. 12) in Nach­richten (wie Anm. 72) (1935) 96—107. Vgl. dazu Brandi Karl V. 1 429 f. 4*

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