Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)

LAUBACH, Ernst: Karl V., Ferdinand I. und die Nachfolge im Reich

Karl V., Ferdinand I. und die Nachfolge im Reich 49 Verhältnismäßig leicht hat Ferdinand seine anscheinend erst Anfang Fe­bruar 1551 angemeldete Forderung durchgesetzt, die beabsichtigte Wer­bung bei den Kurfürsten solle dahin erweitert werden, als Nachfolger Philipps seinen Sohn Maximilian in Aussicht zu nehmen, und zwar mit der Begründung, bei dieser Perspektive werde den Kurfürsten die Zu­stimmung zur Erhebung Philipps leichter fallen24ä). Karl erklärte, das entspreche ganz seinen Intentionen; bislang habe man nicht davon ge­sprochen, weil man eine Behinderung der einen Werbung durch die andere befürchtet habe 24e). Auch in den Vertrag kam der Vorbehalt, daß nur für Philipp verhandelt werden solle, falls die gleichzeitige Aktion für beide Prinzen sich als nachteilig erweise. Zum Ausgleich mußte Philipp versprechen, dann später als Kaiser die Erhebung des Vetters zum Römi­schen König herbeizuführen und ihn zu seinem Stellvertreter im Reich zu bestellen 245 246 247). Jedoch muß hier gefragt werden, ob man mit diesen Abreden noch im Bereich des politisch Erreichbaren blieb. Denn wenn Ferdinand so große und ja nicht wirklich entkräftete Bedenken gehabt hatte, daß die Kurfürsten schon eine vorzeitige Nominierung ablehnen müßten, war dann die Annahme nicht illusionär, sie könnten gleich zwei personalen Festlegungen vivente imperatore et rege zustimmen, also der Zukunft noch weiter vorgreifen? Die allgemeine Beliebtheit Maximilians konnte schwerlich ausreichen, um diese Wächter der Tradition zu so schwerwiegenden Abweichungen zu bewegen. Die Frage sei gestellt, ob Ferdinands Antrag nicht eine Verwässerung des ganzen Projekts bedeu­tete. Die am 9. März 1551 Unterzeichneten habsburgischen Familienverträge waren weniger ein echter Kompromiß als der Niederschlag eines nicht eindeutig entschiedenen Ringens zwischen Karl und Ferdinand. Zwar wollten sie das vereinbarte Programm gemeinsam bei den Kurfürsten vertreten. Doch im Grunde wurden jene zu Schiedsrichtern zwischen den differierenden Sukzessionsabsichten der beiden habsburgischen Brü­der. IV Bekanntlich ist der im Sommer 1551 bei den Kurfürsten unternommene Vorstoß gescheitert. Die Argumente, die die habsburgischen Emissäre für den Plan des Kaisers vorzutragen hatten — sie entsprachen zum großen zeigt. Vgl. dazu aber Lutz Christianitas 322 Anm. 24. Der Wortlaut der Rezesse über Italien in Beiträge 3 196 ff. 245) Beiträge 3 177. Solange Ferdinand gegen die personale Fixierung über­haupt argumentierte, konnte er diese Forderung nicht erheben. 246) Ebenda 180. 247) Maurenbrecher Karl V. 136* f; Lanz Staatspapiere 483 f. Vor­stufen in Beiträge 3 180 u. 184. Mitteilungen, Band 29 4

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