Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)

LAUBACH, Ernst: Karl V., Ferdinand I. und die Nachfolge im Reich

48 Ernst Laubach Verlangen wiederum, Philipp dürfe sich in keiner Weise in seine Regie­rung einmischen, außer bei ausdrücklicher Beauftragung 239), läßt Ferdi­nands Absicht erkennen, als Kaiser unbedingt auch politisch seinen Vor­rang vor Philipp zu wahren, und wäre insofern den Tendenzen in Karls auf das Notwendigste beschränkter Vollmacht für Ferdinand nach dessen Königswahl vergleichbar 24°). Auch diese Forderung wurde für das Reich prinzipiell zugestanden; gleichwohl präsentierte Karl hier den Preis für den vorläufigen Übergang der Kaiser würde auf die österreichische Linie: Ferdinand sollte schon jetzt seinem Neffen in Italien „gouvernement et administration“ für die Zeit seiner Abwesenheit übertragen, etwa so, wie Karl sie dem Bruder im Reich überlassen habe 241). Karl begründete die Forderung damit, Ferdinand werde im Reich genug zu tun haben, für die kaiserliche Reputation sei es aber wichtig, daß Ita­lien ruhig bleibe. Doch ist das Streben unverkennbar, durch dieses Reichs­vikariat die Position Philipps aufzuwerten, denn der römische Königs­titel brachte ihm keinen realen Machtzuwachs, da Ferdinand im Reich kei­nes Stellvertreters bedurfte. Ferdinand aber hat die These, daß er nicht wie seine Vorgänger in Italien zu herrschen vermöge, als Diskriminierung empfunden und das Ansinnen als Minderung seiner künftigen Stellung als Kaiser bekämpft 242): Es könne in Italien nicht zwei Häupter geben, es bedeute faktisch eine Abtretung der Regierung an die Spanier, man wer­de ihm eine Amputation des Reiches vorwerfen, er könne nicht ohne Zu­stimmung der Kurfürsten auf Dauer Reichsrechte fortgeben. Arras kon­terte die reichsrechtlichen Punkte, die Kaiser hätten immer die Befugnis besessen, in Italien Statthalter einzusetzen, und Philipp sei als geborener Erzherzog von Österreich kein Ausländer, sondern Glied des Reiches 243). Im übrigen kam die kaiserliche Seite Ferdinand etwas entgegen, als man sich mit der Übertragung des Vikariats für seine eigene Lebenszeit begnügte. Ferdinand hat sich dieser Zumutung schließlich gebeugt, aber mit einer reservatio mentalis, auf die er sich später als Kaiser zurück­gezogen hat 244). Vergeblich hat Ferdinand Streichung der Worte von „moyennant“ bis „capitule“ beantragt (vgl Beiträge 3 190 Anm. 2 und 188). — In seinem politischen Testa­ment für Philipp, 1548 Januar 18 (gedruckt in Papiers d’etat du Cardinal de Granveile 3, ed. par Charles Weiss [Paris 1842] 267—318) hatte Karl ein­deutig den Interessen Spaniens die Priorität vor Türkenhilfe für Ferdinand zuerkannt (bes. 275 f); vgl. Brandi Karl V. 1 485. 239) „Le roi désire estre asseuré que ledit seigneur prince ny le roy son fils, venant á la suscesion, ne se mellent du gouvernement de son regne, si non autant qu’il leur en donra de charge, selon qu’il eu a usé vers sa Mte.“ (Beiträge 3 177). 24°) Dazu Thomas Moderación 125 ff. 241) Beiträge 3 181. Die 1548 schon angeschnittene Frage wurde hier also wieder aufgenommen. 242) Ebenda 191 (Aufzeichnung Marias über Ferdinands Einwände). 243) Ebenda 191 Anm. 2. 244) Das hat Turba Beiträge zur Geschichte der Habsburger 2 9 ff ge-

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