Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)

LAUBACH, Ernst: Karl V., Ferdinand I. und die Nachfolge im Reich

46 Ernst Laubach Tradition, denn so etwas habe es im Reich noch nie gegeben; ferner der allgemeine Brauch in der Christenheit, immer nur ein Oberhaupt und allenfalls einen Vertreter zu haben, — so gebe es nur einen Kaiser und für den Notfall als seinen Koadjutor und Assistenten den Römischen Kö­nig, nicht mehr; endlich die Goldene Bulle, die den Kurfürsten eine Wahl nur im Falle des Todes oder der Not erlaubt, nicht aber vivente impera­tore et rege die eines Dritten als weiteren Koadjutors und zukünftigen Nachfolgers. Der Plan impliziere also eine Aufforderung zum Verstoß gegen die Goldene Bulle; die Kurfürsten würden das gewiß ablehnen, und er selbst habe die Beachtung jenes Gesetzes beschworen. Diese rechtlichen Bindungen erklärte Ferdinand für eindeutig vorrangig entgegen der Mei­nung Marias, da das Projekt zum Wohle des Reiches dienen solle, welches vor allem zu fördern sie alle geschworen hätten, könne man es trotzdem weiterverfolgen. Ebenso lehnte er ihr — politisches — Argument ab, neue Notwendigkeiten erforderten neue Lösungen, denn so unabweislich sei die Sache nicht, um eine so unerhörte Neuerung zu rechtfertigen. Aber auch beachtliche politische Gründe führte Ferdinand an: Wenn man die Verhandlungen mit den Kurfürsten beginne und damit scheitere, hätte man sich eine schwere Schlappe eingehandelt. Ebenso wäre es dem Prestige des Hauses abträglich, wenn man sie mit Gewalt oder Druck ge­fügig zu machen versuche. Außerdem könnten die Kurfürsten, selbst wenn sie sich jetzt willig zeigten, nach Karls und seinem Tod die Erhe­bung annullieren und einen anderen wählen; dann aber wäre das Reich verspielt, nur weil man es mit der Kontinuation zu eilig gehabt und sie vorzeitig oder mit unangemessenen Mitteln betrieben hätte. Schließlich warnte er davor, bei den Kurfürsten mit der These zu operieren, die Machtbasis des Kaisers (bzw. Philipps) sei groß genug, diejenige Ferdi­nands (bzw. Maximilians) dagegen recht gering; das könnte jene auf den gefährlichen Gedanken bringen, daß die Länder anderer mächtiger Her­ren näher am Reich lägen als Spanien 231) — eine klare Zurückweisung des für ihn so nachteiligen alten Machtaspektes. Weder mit den juristischen noch mit den für ihn wohl noch gewichtigeren politischen Argumenten hat Ferdinand die andere Seite sonderlich be­eindrucken können. Kaiser Karl setzte schließlich seinen Willen im Fa­milienkreis durch. In einem Vertrag mit Philipp als Partner 232) ver­pflichtete sich Ferdinand, schon jetzt gemeinsam mit dem Kaiser eine Sondierung bei den Kurfürsten durchzuführen, damit Philipp als nächster zu erwählender Römischer König fest vorgemerkt werde, und später, wenn er selbst Kaiser geworden, alles zur Realisierung dieses Programms 231) ;)si sa Mte vousise mettre audevant aux electeurs sa grande puissance et la petite de mon cousté, doeit ainsy sa Mte considerer que poroient panser a aultres qui sont puisant et plus proschains de l’Empire que n’est Espaigne, comme a este parle et despute par avant a l’election de sa Mte“ (fol. 26r; Beiträge 3 164). 282) Maurenbrecher Karl V. 136*—140*.

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