Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)
Zur publizistischen Auswertung des österreichisch-jugoslawischen Archivabkommens. Eine Erklärung der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs
520 Literaturberichte Überlegungen in prinzipielle Aussagen überzuleiten, ohne daß letztere vom Gestrüpp eines angeblich unerläßlichen modischen Fachjargons überwuchert werden. Ebenso wohlüberlegt wie der sprachliche Ausdruck ist der gut gegliederte Aufbau des Werks, das ein Phänomen erfassen will, dessen Problematik wir zunächst gar nicht bewußt empfinden. Wie oft erwähnen wir nicht die — wie K. sie nennt — „klassischen Restaurationsfälle“ bei Stuarts und Bourbonen, ohne daß uns deutlich wird, welcher Inhalt dem Wort „Wiederherstellung“ innewohnt. Wir verbinden den Begriff sofort mit einigen Paradebeispielen, deren geschichtliche Fakten und Ablauf uns bekannt sind, und — das ist dann eben Restauration. Daß wir uns von den wenigen, uns im Moment gegenwärtigen Erscheinungsformen lösen müssen, bzw. nach einer größeren Anzahl suchen sollten, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede festzustellen und Wesentliches zum Begriff Restauration beitragen zu können, macht K. deutlich. Selbstverständlich ist er nicht der erste, der dieser Materie sein Interesse zuwendet. Auf zweifache Art tauchen Abhandlungen über die Restauration in der Literatur auf: einmal im Rahmen der Staatengeschichten, wo in chronologischer Reihenfolge unter den sich ändernden Staatsformen auch restaurative Vorgänge beschrieben werden, zum anderen in den recht zahlreichen Arbeiten zur „Anatomie“ der Revolution, wo die Restauration als Gegensatz zum Verständlichmachen des eigentlich untersuchten Begriffs nicht fehlen darf. Das ist K. zu wenig: Restauration ist nicht nur historisches Ereignis, nicht nur Ergänzung von für interessanter gehaltenen Forschungsgegenständen, — sie ist selbst Phänomen, das für sich betrachtet zu werden hat, allerdings unter der Voraussetzung, daß die Gefahr der Isolierung vermieden wird. Die Situation kehrt sich um: Revolution und Gegenrevolution dienen jetzt als Kontrastmittel für eine schärfere Zeichnung des einstigen Beiwerks. Es geht K. nicht darum, „eine Übersicht über wiederkehrende oder ähnliche Tendenzen“ (S. 78) zu geben und damit Zyklen für die Geistesgeschichte aufzustellen, sondern den konkreten Fall der politischen Restauration, der Wiedererrichtung eines vernichteten Zustands im „Rahmen jenes so- ziopolitischen Gebildes, das wir Staat nennen“ (S. 75), zu untersuchen. Entsprechend seiner Überzeugung, daß wir das Wissen um Restauration durch eine gleichwertige Berücksichtigung von „Prinzipiellem und Pragmatischem“ (S. 407) vertiefen können, setzt er einem ersten Teil über „Die Begriffe“ (S. 13—99) eine zweite Abteilung „Die Beispiele“ (S. 113— 391) — beides jeweils durch ein Resumé (S. 100—110, bzw. 392—398) abgeschlossen — gegenüber. Die theoretischen Erörterungen, die methodisch auf Hegels Dialektik, Kelsens Rechtslehre und Webers politischer Soziologie beruhen, wollen Grundzüge für das Einsetzen und Abrollen von Restaurationsprozessen erarbeiten, die aber keineswegs die bindende Kraft eines Gesetzes, nach dem der Vorgang sich abspielen muß, besitzen. Mit der nicht nur vorsichtigen, sondern auch geschickten Wendung „vollziehen kann“, entgeht K. dem Vorwurf, ein festes, vielleicht sogar starres Modell aufgerichtet zu haben, das der allzu vielfältigen Praxis nicht immer entspricht oder dem von aufgestellten Richtlinien abweichende Exempla in verzerrter Form angepaßt werden. Könnte man als Rezensent in dieser Wortwahl