Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)
Zur publizistischen Auswertung des österreichisch-jugoslawischen Archivabkommens. Eine Erklärung der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs
ZUR PUBLIZISTISCHEN AUSWERTUNG DES ÖSTERREICHISCH-JUGOSLAWISCHEN ARCHIVABKOMMENS EINE ERKLÄRUNG DER GENERALDIREKTION DES ÖSTERREICHISCHEN STAATSARCHIVS *) Die Archivalische Zeitschrift, Band 71/1975, brachte auf Seite 228 im Rahmen eines Zeitschriftenberichtes über den Arhivist, das Organ des Verbandes der Archivare Jugoslawiens, die Zusammenfassung eines offenen Briefes, der in Arhivist 23/1973 veröffentlicht worden war und eine Stellungnahme zum Archivabkommen zwischen Österreich und Jugoslawien enthält: „23, 1973 bringt einleitend einen offenen Brief über die bisher noch immer nicht durchgeführte Archivkonvention zwischen Jugoslawien und Österreich vom Jahre 1923, die sich auf die Restitution des Archivguts bezieht, das zum Gebiet derjenigen ehemaligen Teile der Habsburger Monarchie gehört, welche nach 1918 Bestandteile Jugoslawiens wurden. Da die österreichische Regierung nie die durch die Friedensverträge des ersten Weltkriegs übernommenen Verpflichtungen erfüllt hat, und dazu auch in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg keinen Willen gezeigt hat, darüber überhaupt irgendwelche diplomatischen Gespräche zu führen, haben sich die jugoslawischen Archivare — unterstützt von Geschichts- und Universitätslehrervereinen aus allen Volksrepubliken und deren Verbänden zu einem gemeinsamen Schritt entschlossen, um ihr Ziel zum Vorteil der Geschichtsschreibung der jugoslawischen Völker endlich zu erreichen. Dieser offene Brief ist auch in französischer und russischer Sprache wiederholt, um ihm eine internationale Publizität zu geben.“ Die darin gebrauchten Formulierungen erwecken den Eindruck, als ob es sich um die Darstellung eines unbestrittenen Tatbestandes handle, während der Berichterstatter, Herr Kresimir Nemeth, in Wirklichkeit eine verkürzte, zum Teil mißverständliche Zusammenfassung jenes offenen Briefes bringt. Im Interesse des Fortschritts der laufenden Archivverhandlungen zwischen Österreich und Jugoslawien besteht weder die Absicht, auf die Problematik des Archivabkommens von 1923, noch auf den offenen Brief von 1973 selbst einzugehen. Im Hinblick auf die Verbreitung der Archivalischen Zeitschrift im deutschen Sprachraum sieht sich die Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs jedoch veranlaßt, zu den erwähnten Ausführungen des Herrn Nemeth folgende Erklärung abzugeben. *) Die nachfolgende Erklärung wird laut freundlicher Zusage der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns und der Schriftleitung der Archivalischen Zeitschrift auch in Band 74/1978 der Archivalischen Zeitschrift veröffentlicht werden. 32«