Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)

Zur publizistischen Auswertung des österreichisch-jugoslawischen Archivabkommens. Eine Erklärung der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs

500 Archivberichte 1. Betreffend die Behauptung, es handle sich um Restitution von Archivgut, ist festzuhalten: Der Vertrag bezieht sich nur zum ge­ringsten Teil auf Restitution von Archivalien. Dieser Teil ist heute im wesentlichen abgeschlossen. Der überwiegende Anteil des Vertrags be­trifft Archivgut, das — bedingt durch die historische Entwicklung der Monarchie, durch Erbanfall an die Dynastie, durch die Art der Be­hördenorganisation und andere historisch begründete Faktoren — in österreichischen Archiven und Registraturen erwachsen ist. 2. Betreffend die Behauptung, Österreich habe nie seine Verpflichtungen erfüllt und keinen Willen zu diplomatischen Gesprächen gezeigt, ist zu sagen: a) Teilauslieferungen fanden bereits in den Z wanziger jahren statt. Das Scheitern der damaligen Verhandlungsperiode war durch das Fak­tum gegeben, daß das Königreich der Serben, Kroaten und Slo­wenen nicht gesonnen war, die durch Artikel XX des Vertrags be­gründeten, berechtigten österreichischen Gegenforderungen zu er­füllen. Daher wurde nach einem Notenwechsel 1927 der Vertrag — als einziges Abkommen mit einem der Nachfolgestaaten — still­schweigend sistiert: Die Verträge mit Italien, Polen, Rumänien, Tschechoslowakei und Ungarn hingegen wurden vollständig durch­geführt. b) Nach der durch die politischen Verhältnisse bedingten Unterbre­chung von 1938 bis 1955 wurden um 1960 und in den beiden letzten Jahren wiederum diplomatische Gespräche geführt, die wesentliche Ergebnisse erbracht haben und einen einvernehmlichen Abschluß in absehbarer Zeit erwarten lassen. Es wurden bereits umfängliche und wertvolle Bestände an Jugoslawien ausgeliefert. Zum ersten Mal werden auch voraussichtlich Anfang 1977 Archivalien von ju­goslawischer Seite Österreich übergeben werden. 3. Betreffend die Behauptung, Österreich behindere die jugoslawische Ge- geschichtsschreibung, wird grundsätzlich erklärt: Die Abteilungen des Österreichischen Staatsarchivs sind seit dessen Errichtung nach dem Zweiten Weltkrieg allen Forschern ungeachtet ihrer Staatszugehörig­keit uneingeschränkt zugänglich. Nachweisbar hat eine große Zahl ju­goslawischer Forscher von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Zudem hat Österreich versucht, den jugoslawischen Anliegen Rechnung zu tragen, indem es schon vor dem Zweiten Weltkrieg die Errichtung einer jugoslawischen Archivdelegation nach ungarischem Muster und nach dem Zweiten Weltkrieg die Kopierung aller Jugoslawien in­teressierenden Bestände auf Kosten Österreichs anbot, was jedoch von Jugoslawien abgelehnt wurde. Jugoslawien besteht vielmehr weiterhin auf einer juristisch vielleicht fundierten, mit archivarischen Prinzipien jedoch kaum zu vereinbarenden Auflösung historisch gewachsener Be­stände.

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