Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)

RABE, Horst – STRATENWERTH, Heide – THOMAS, Christiane: Stückverzeichnis zum Bestand Belgien PA des Haus- Hof- und Staatsarchivs Wien

438 Stückverzeichnis von Informationen gewährleisten sollen. Die meisten dieser Prinzipien werden sich dem kundigen Benützer beim Umgang mit den Listen ohne weiteres erschließen; es erscheint gleichwohl angebracht — auch im Blick auf mögliche Zweifelsfälle —, sie an dieser Stelle vorab zusammenhän­gend darzulegen und zu begründen. Der Übersichtlichkeit halber wird dabei der Reihenfolge der einzelnen Spalten in den Listen selbst ent­sprochen (laufende Nummer; Folio; Rückvermerk; Datum; Ausstellungs­ort; Absender und Empfänger; Überlieferungsform; Anmerkungen). 1. Laufende Nummer 1.1 Jedes Stück erhält in der Liste eine laufende Nummer als kürzeste eindeutige Identifizierung eines Stücks. Eine solche kurze und eindeutige Kennzeichnung jedes einzelnen Stücks ist für das oben genannte For­schungsprojekt unentbehrlich, und zwar nicht zuletzt unter dem Aspekt der dort vorgesehenen Erschließung des Materials mit Hilfe datenverar­beitender Methoden. Darüberhinaus kann aber auch schon im Rahmen der hier beginnenden Publikation des Stückeverzeichnisses in Anmerkun­gen und bei Verweisen mit dieser Kurzinformation leichter gearbeitet werden als mit den sonst erforderlichen Angaben der archivalischen Fund­stelle. 1.2 Die Aufnahme von Beilagen erfolgt so, daß sie die laufende Nummer des Hauptstücks mit einem zusätzlichen Buchstaben (in alphabetischer Fol­ge) erhalten und in einer je eigenen Zeile aufgeführt werden. Die Folien­angaben der Beilagen werden ebenfalls beim Hauptstück mit aufgeführt, und zwar in runden Klammern (vgl. unten 2.2); damit wird bei der An­gabe des Hauptstücks sofort deutlich, daß es sich um ein Stück mit Beila­gen handelt, und welchen Umfang Hauptstück und Beilagen haben. So­fern die Zuordnung eines Stücks als Beilage zu einem bestimmten Haupt­stück nicht ersichtlich ist, wird das Stück wie ein selbständiger Brief mit eigener Nummer verzeichnet; eine Anmerkung begründet dann die Ver­mutung, daß es sich um eine „isolierte“ Beilage handelt. In jedem Fall werden nur solche Stücke als Beilage gekennzeichnet, die offenbar einem Hauptstück untergeordnet und ihm zur weiteren Orientierung des Adres­saten vom Absender beigegeben, obzwar sehr oft nicht vom Absender verfaßt worden sind. 1.3 Anders verhält es sich mit Stellungnahmen des Empfängers auf einem an ihn gerichteten Schreiben, die ihrerseits die erste Stufe der Entste­hung eines durch das Schreiben veranlaßten neuen Schreibens — regel­mäßig: eines Antwortbriefs — darstellen („Angabe“ bzw. „Marginalde­kret“ in der Terminologie von H. O. Meisner). Hier besteht keinerlei Unterordnung unter das erste Schreiben; Absender und Adressat sind notwendigerweise verschieden, natürlich auch die ausfertigenden Kanz­leien, ebenso Datum und Ort. Ungeachtet der äußerlichen Vereinigung mit dem ersten Schreiben auf den gleichen Folien werden diese Marginal­dekrete deshalb als eigene Stücke mit eigener Nummer verzeichnet; eine Anmerkung weist auf die Besonderheit des Sachverhalts hin. Ganz ent­sprechend werden Vorschläge eines Rats oder Sekretärs des Empfängers für die Beantwortung eines Briefs behandelt, die auf dem eingegangenen

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