Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)

LAUBACH, Ernst: Karl V., Ferdinand I. und die Nachfolge im Reich

Karl V., Ferdinand I. und die Nachfolge im Reich 27 sen 138 * *), doch waren sie schwerlich akzeptable Kandidaten für die Prote­stanten. Die Gerüchte nannten immer wieder andere Prätendenten189). Solange indessen Karl noch nicht zum Kaiser gekrönt war, liefen alle der­artigen Pläne, die an sich in der Tradition des Reiches nichts Neues wa­ren 14°), im Grunde auf die Wahl eines Gegenkönigs hinaus und hätten Karls Absetzung erfordert. Nach seiner Krönung aber bedeutete die Wahl eines anderen als des von ihm Vorgeschlagenen oder ein ohne seine Zu­stimmung vorgenommener Wahlakt zumindest einen außerordentlichen Affront141). Weder das eine noch das andere hätten die Habsburger kampflos hingenommen. Das zeigen ihre gelegentlich Wilhelm von Bayern und Philipp von Hessen wegen ihrer Opposition gemachten Vorwürfe 142); und während der Wahltagung in Köln hat Karl der Auslegung der Kur­fürsten, auf Grund der Goldenen Bulle müsse ihnen volle Wahlfreiheit belassen werden, hartnäckig die Auffassung entgegengesetzt, bei einer Wahl vivente imperatore habe der Kaiser alleiniges Kandidatenvor- schlagsrecht143). Andererseits war der Stand der Vorverhandlungen für die Habsburger keineswegs ungünstig. Außer dem Trierer hatte auch der Pfälzer Kur­fürst seine grundsätzliche Bereitschaft erkennen lassen, Ferdinand seine Stimme zu geben 144), und mit ihm sowie mit dem allerdings erheblich unzuverlässigeren Mainzer war man bereits in die Detailfragen der Ver­gütung eingetreten 145). Jedenfalls erreichte Ferdinand seinen Zweck: Karl entschied sich nach Erhalt der Stellungnahme des Bruders dahin, seine Krönung alsbald in 115 Anm. 3; Karl Lanz Staatspapiere zur Geschichte des Kaisers Karl V. (Stuttgart 1845) 30—32 (n. 4). Viele Belege auch in RTA 7. 138) p ö 1 n i t z Fugger und Wahl 319 ff; R i e z 1 e r Baiern 4 220 ff. 139) RTA 7 161—163, 215 Anm. 1, 346, 545 Anm. 4 und öfter. 14°) Vgl. die verschiedenen Projekte zur Zeit Kaiser Friedrichs III. bei Adolf Bachmann Nochmals die Wahl Maximilians I. zum deutschen König in Historische Vierteljahrsschrift 4 (1901) 460. 141) Maximilian I. ist erst gewählt worden, als sein Vater seinen Wider­stand auf gab; vgl. Ernst Bock Die Doppelregierung Kaiser Friedrichs III. und König Maximilians in den Jahren 1486—1493 in Aus Reichstagen des 15. und 16. Jahrhunderts (Göttingen 1958) 283 f. Kurfürst Albrecht Achilles von Bran­denburg soll damals eine Wahl ohne Einwilligung des Kaisers als rechtswidrig bezeichnet haben; vgl. Hermann Ulmann Die Wahl Maximilians I. in For­schungen zur deutschen Geschichte 22 (1882) 151 Anm. 2. 142) Bucholtz Ferdinand I. 4 167; Pölnitz Fugger und Wahl 341; Her­bert Grundmann Landgraf Philipp von Hessen auf dem Augsburger Reichs­tag 1530 in Aus Reichstagen (wie Anm. 141) 370. 148) Bucholtz Ferdinand I. 3 584; vgl. Baumgarten Karl V. 3 48; Winckelmann Schmalkaldischer Bund 59 ff. 144) Auf einem typischen diplomatischen Umweg (RTA 7 454; dazu Kühn Speyrer Reichstag 37). 1«) Ebenda 125—127.

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