Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 28. (1975) - Festschrift für Walter Goldinger

WINTER, Otto Friedrich: Personalunterlagen des Zweiten Weltkrieges im Kriegsarchiv

62 Otto Friedrich Winter („Abkürzungen/Referat 2. Weltkrieg“) vom 8. Juni 1966, und Nr. 21 (spezielle Anweisungen an die Referenten zwecks weiterer Rationalisierung, ZI. 28.514/1972) vom 22. März 1972 anzuführen34). Um den Aussagewert der vorhandenen, oft - besonders gegen Kriegsende - lückenhaft geführten Do­kumentationen voll auszuschöpfen, wird ständig an der Vertiefung der Kenntnisse der Referenten über alle für den Dienstablauf in den Wehrforma­tionen des „Großdeutschen Reiches“ wesentlichen Umstände gearbeitet. Dazu gehören etwa die Organisation und Gliederung in Friedens- und Kriegszeiten, die Verteilung der einzelnen Einheiten auf Garnisonen, der de­taillierte Ablauf des Geschehens an allen Frontabschnitten des 2. Weltkrie­ges, die Organisation der Verwundetenbetreuung oder des Kriegsgefange­nenwesens bei den einzelnen alliierten Mächten ebenso wie die gesetzlichen Bestimmungen über die Ableistung des Wehrdienstes für bestimmte Jahrgän­ge, für einzelne Gruppen - Berufssoldaten, Längerdienende, Reservisten, Wehrmachtsbeamte, ziviles Wehrmachtsgefolge - und für Einzelfälle, ferner die Regelungen für Besoldung, für Beförderungen und Auszeichnungen, für Beurlaubungen, UK- (= Unabkömmlichkeits-) Stellungen und Entlassun­gen, die Behandlung von kriegsgerichtlich Verurteilten, von Kriegssterbefäl­len und die Versorgung von Versehrten und Hinterbliebenen. Durch die Ein­führung eines alle wesentlichen Daten enthaltenden Antragsformulars, das zusammen mit einem die Antragsteller über den gesamten Vorgang der Dienstzeitermittlung informierenden Merkblatt ausgegeben wird, und durch die Beschleunigung des Aktenlaufes konnte auch der die Bearbeitung der Akten hemmende Parteienverkehr soweit eingeschränkt werden, daß zu sei­ner Bewältigung vier Vormittage wöchentlich ausreichen. Trotzdem ist die Zahl der formlos - sogar mit nichtssagenden Formularen einiger Pensions­versicherungsanstalten - eingebrachten Anträge, die nicht selten sogar eine Rückfrage nach dem Geburtsdatum notwendig machen oder zu sonstigen, zeitraubenden Rückfragen führen, nach wie vor beträchtlich; Doppeleinrei­chungen - Pensionsversicherungsanstalt und Pensionswerber - oder Irrläufer infolge Unkenntnis der Verteilung der Zuständigkeiten belasten das Zahlen­konto unnötigerweise. Auch die Einbehaltung von Unterlagen des Einrei­chers durch die Sozialversicherungsinstitute bei gleichzeitiger Antragstellung an das Kriegsarchiv ohne Beilagen löst manchen Schriftwechsel aus. Hier könnte im Zusammenwirken aller Beteiligten noch ein nicht unerheblicher Rationalisierungseffekt erzielt werden. Die Abgrenzung der Zuständigkeit des Kriegsarchivs ist in der Weisung des Bundeskanzleramtes vom 20. März 1958 sehr allgemein gefaßt, ergibt sich je­34) Ergänzungen bzw. Abänderungen wurden mit den Dienstanweisungen Nr. 7 (Zahl 52.917/1966) und Nr. 12 (ZI. 41.243/1968) angeordnet. Die Verwendung von Formularen für die Verständigung der Antragsteller (Dienstzeit- bzw. Dienstlauf­bahn-Formular, Zwischenerledigungsformular, Negativ-Formular), für Anfragen an andere Stellen und Entlehnungen entlastete namentlich die Kanzlei und hier wieder die Schreibkräfte und trug wesentlich zur raschen Überschaubarkeit der einzelnen Vorgänge bei.

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