Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
NECK, Rudolf: Sammelreferat. Geschichte der Arbeiterbewegung
476 Literaturberichte in der Bezeichnung „Sacrum Imperium“ zum Ausdruck kommt. Der veränderten historischen Situation entsprechend verloren die Idee vom Herrscher als vicarius Dei, der geistliche Charakter seines Amts, aber auch die Berufung auf das Erbrecht an Bedeutung, dafür traten die Rolle der Fürsten und Einflüsse der karolingischen, byzantinischen und römischrechtlichen Tradition stärker in den Vordergrund. In der Auffassung von 1157/59 „stellte das Imperium eine durch die Wahl der Fürsten vermittelte, auf Eroberungsrecht gegründete, von Papst und römischem Volk unabhängige, eigenständige, unmittelbar gottbezogene Macht dar“ (S. 149). K. stellt seine Untersuchung, wie in der Einleitung ausgesprochen, in einen weitgespannten Zusammenhang. Für die verschiedenartige Entwicklung der Zentralgewalt in Frankreich und Deutschland macht er dabei in erster Linie die imperiale Politik (z. B. S. 88, 93, 105, 279) und den unterschiedlichen Einfluß der Ideologie verantwortlich. Diese aber ist ihm aus der Differenziertheit der historischen Situation gesellschaftlich erklärbar (S. 89). Zweifellos spielte die in Deutschland im Gegensatz zu Frankreich nie erreichte dynastische Kontinuität eine große Rolle. Dadurch blieb nicht nur der Gedanke des Wahlrechts lebendig, auch die transpersonalen Staatsvorstellungen, die sich in Westeuropa infolge der Theorie von den zwei Körpern des Königs mit der monarchischen Spitze verbanden, führten hier zu einer Divergenz von Kaiser und Reich, wie sie dann bis 1806 in Geltung blieb. K. betont auch zu Recht die unterschiedliche Rolle der Geistlichkeit und damit auch die unterschiedliche Wirkung des Investiturstreits in beiden Reichen. Daneben darf jedoch nicht übersehen werden, daß die sakrale Überhöhung des Königtums in Frankreich, aber auch in England viel weiter ging, so daß die These vom gleichen ideologischen Gehalt (S. 92) nicht so ohne weiteres akzeptiert werden kann. K. weist selbst auf wesentliche Unterschiede hin: die Legende vom himmlischen Salböl, die „Vergottung“ des Königs und seine Wundertätigkeit, die im Frankenreich auf eine Tradition bis zu den Merowingern zurückblickt. Es bleibt daher auch fraglich, ob die mehrmals ausgesprochene Ablehnung der germanischen Kontinuität für den sakralen Charakter des Königtums (S. 61 ff und 263, — man sollte auch nicht wie S. 61 und öfter für den germanischen Herrschaftsverband die Bezeichnung „militärische Demokratie“ gebrauchen) in dieser Entschiedenheit begründet ist. K. stützt sich dabei auf W. Baetke und F. Graus, doch sind gerade dessen Ausführungen in diesem Punkt auf erhebliche Zweifel gestoßen (vgl. R. Sprandel in HZ 203 [1966] 663—665 und R. Folz in Revue historique 238 [1967] 154—156). Ein weiterer Einwand sei auch bezüglich der Auffassung des Vfs von der Belastung der imperialen Politik gestattet. Man wird zugeben müssen, daß die Italienfahrten in materieller Hinsicht eine Auszehrung des Königtums zu Gunsten der Fürsten mit sich brachten. Auf die physische Belastung der Teilnehmer und ihre Folgen für die dynastische Kontinuität hat vor nicht allzu langer Zeit das von K. zitierte Buch W. Smidts verwiesen. Viel entscheidender für die Schwächung der Zentralgewalt waren m. E. aber noch die Auswirkungen des Investiturstreits. Der imperialen Politik wohn-