Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

HLAVAC, Franz: Die Armeereorganisation der Jahre 1881–1883 in der Donaumonarchie

270 Franz Hlavac Aufstellung des Eisenbahnregiments heranzuziehen; zu diesen traten noch die genannten je fünf Pionier- und Mineurdetachements. Daraus wollte man ein Regiment aus vorläufig zwei Bataillonen ä vier Kompa­nien und einem Regimentsergänzungskader formieren 124). Am 27. Sep­tember genehmigte der Kaiser einen ihm von Bylandt vorgelegten Moti- venbericht und den Entwurf für die Organisation 125). Dieser wurde zur Begutachtung ausgesandt und vom 31. März bis 9. April 1883 sehr gründ­lichen Beratungen unterzogen 126). Am 14. Juni legte Bylandt dem Kaiser die bearbeiteten organischen Bestimmungen für das Eisenbahn- und Telegraphenregiment und für das Eisenbahn- und Telegraphen wesen im Krieg vor 127). Die Gliederung des Stoffes erfolgte möglichst analog jener für die Genietruppe und das Pionierregiment. Das Eisenbahn- und Tele­graphenregiment wird mit 1. August auf gestellt und besteht aus dem Regimentsstab, zwei Bataillonen zu je vier Kompanien und aus einem Ersatzkader. Der Oberst und Regimentskommandant führt im Frieden den Befehl über Teile des Regiments. Nach der Mobilisierung des Regiments steht der Regimentskommandant nebst seinem Adjudanten zur Verfügung des Armeeoberkommandos128). Das Eisenbahn- und Telegraphenregi­ment steht in militärischer, technischer und wissenschaftlicher Beziehung unter der Leitung des Chefs des Generalstabes, in technisch-administrati­ver Beziehung unter dem Reichskriegsministerium. In militärisch-dienst­licher und militärisch-administrativer Hinsicht unterstehen die einzelnen Teile des Regiments jenen Kommanden, den sie nach der Ordre de bataille des Heeres zugewiesen sind, in ökonomisch-administrativer Beziehung je­doch unmittelbar dem betreffenden Militär-Territorialkommando. Am 8. Juli erteilte der Kaiser den organischen Bestimmungen mit gering­fügigen Änderungen die Genehmigung 129). Die Errichtung des Eisenbahn- und Telegraphenregiments bedingte Ände­rungen in der Organisation der Genietruppe und des Pionierregiments. Die auf den Grundzügen des Vortrages vom 1. September 1882 umgear­beiteten Bestimmungen wurden unter der Leitung von Sektionschef Merkl vom 16.—25. Juni 1883 (Genietruppe) bzw. 21.—25. Juni (Pionier­regiment und Pionierzeugdepot) kommissionell durchberaten 13°); dabei wurden alle jene Änderungen berücksichtigt, die im Zusammenhang mit der Errichtung des Eisenbahn- und Telegraphenregiments standen. Größ­124) KA KM Präs 45-16/26 ex 1882. 12«) KA KM Präs 45-16/46 ex 1882. 126) KA KM Präs 45-16/89 und 13/2, 13 ex 1882. 127) KA KM Präs 45-13/9 n. 859 (Orig.); MKSM 38-1/1 ex 1883 (Auszug). 128) Entsprechend der Stellungnahme Albrechts vom 26. Juni (KA MKSM 38-1/ 1 ex 1883) wurde der Regimentskommandant im Kriege nicht im Hauptquartier des Armeeoberkommandos eingeteilt. 129) KA KM Präs 45-13/9 ex 1883. 130) KA KM Präs 45-18/4 (Genietruppe), 45-19/2 (Pionierregiment) ex 1883.

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