Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

HLAVAC, Franz: Die Armeereorganisation der Jahre 1881–1883 in der Donaumonarchie

262 Franz Hlavac Kommanden, bei denen sie eingeteilt waren, benannt. Die Belassung eines be­schränkten eigenen behördlichen Wirkungskreises in Belangen, für welche De­tailkenntnisse erforderlich waren (Rechnungskontrolle, Kontrolle der Kassen, Verpflegs- und Bettenmagazine usw.) hielt Bylandt aber doch für zweckmäßig, da sonst die Intendanzchefs jeweils erst referieren müßten. Er wies auch darauf hin, daß die Aufrechterhaltung des bisherigen behördlichen Wirkungskreises der Militärintendanzen ihm die finanzielle Verantwortlichkeit gegenüber der obersten Staatskontrolle wesentlich erleichtere. Nach der neuen Vorschrift sollten ferner Divisionsintendanzen auf gestellt werden. Am selben Tag überreichte Bylandt auch den Entwurf der Inspizierungsvor­schrift95 *). Bei der Überarbeitung war man nach folgenden Grundsätzen vorge­gangen: es wurde die möglichst scharfe Abgrenzung der Inspizierungsagenden, je nach dem Wirkungskreis des zur Vornahme von Inspizierungen berufenen Funktionärs angestrebt. Dessen Stellung und Wirkungskreis ergaben den Zweck der Inspizierung. Die Präzisierung der Verantwortung und Haftpflicht der inspizierenden Organe wurde durchgeführt. Bei ökonomisch-administrativen Inspizierungen wurde daran festgehalten, daß diese in der Regel nur durch einen Indendantursbeamten vorgenommen würden. Soweit es im Interesse des Dienstes zulässig schien, wurden die Inspizierungen zahlenmäßig vermindert. Wie bereits erwähnt, hatte Erzherzog Albrecht an allen Entwürfen einiges auszusetzen. Seine Bemerkungen zusammen mit denjenigen der Militär­kanzlei, welche erstere bereits berücksichtigen, bilden ein ganzes Konvolut. Am 30. September verfaßte Albrecht folgende Schlußbemerkungen zu den Entwürfen der organischen Bestimmungen und der Inspizierungsvor­schrift 90): „In Betreff der von mir gestellten Abänderungsanträge, sehe ich mich verpflich­tet beizufügen, daß durch die Annahme derselben die betreffenden organischen Bestimmungen und der Entwurf der Inspizierungsvorschrift überhaupt erst annehmbar erscheinen, daß ich jedoch in demselben nicht Alles das aufnehmen konnte, was mir zweckmäßig und sehr wünschenswert erscheint. Die Besorgnis, durch weitergehende Anträge die Erreichung des für die Schlagfertigkeit und den moralischen Wert der Armee unentbehrlich Erscheinenden zu gefährden, dürfte die Zurückhaltung rechtfertigen. Bei jeder passenden Gelegenheit werde ich mir erlauben, solche Verbesserungen an den zumeist als unfertig zu bezeich­nenden vorgenannten Entwürfen zu beantragen.“ Am 10., 11., 12., 13. und 14. Oktober fanden Konferenzen unter dem Vor­sitz des Kaisers statt, auf denen die organischen Bestimmungen eingehend durchbesprochen wurden. Neben Erzherzog Albrecht, FZM Bylandt, Sek­tionschef Vlasits, FML Beck und GM Popp nahmen auch die General- Artillerie-, Kavallerie- und Genieinspektoren teil. Zunächst wurden am 10. Oktober die Bestimmungen für die Militär- Territorialkommanden, Infanterie-Truppendivisionskommanden sowie die General-, Flügel- und Personaladjutanten besprochen 97). Gleich am Be­ginn bestimmte Franz Joseph, daß der Ausdruck „Territorialbehörden“ 95) KA KM Präs 15-21/5 Konz. 21/6 n. 1030 (Orig.); MKSM 38-3/20 ex 1882 (Auszug). ") KA MKSM 38-3/34 ad ex 1882. 97) KA MKSM 38-3/30 ex 1882.

Next

/
Oldalképek
Tartalom