Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

HLAVAC, Franz: Die Armeereorganisation der Jahre 1881–1883 in der Donaumonarchie

252 Franz Hlavac Am 3. Juni 1882 erstattete dann Bylandt einen Vortrag über den ganzen Fragenkomplex 43), indem er noch einmal einen Überblick über die Gene­sis der Frage gab, die Änderungsanträge formulierte und über den weite­ren Zeitverlauf und die Kosten der Reorganisation berichtete. Gleichzeitig mit diesem Vortrag unterbreitete Bylandt auch den Komiteebericht, das Kommissionsprotokoll und sämtliche Ausarbeitungen. Daraus ergebe sich, daß eine erhebliche Besserung der Mobilisierungs- und Auf­marschverhältnisse nur durch energischen Entschluß zu einschneidenden orga­nisatorischen Änderungen zu erreichen sei. Eine vollkommen rationelle, in allen logischen Konsequenzen durchgeführte Territorialorganisation lasse sich unter Aufrechterhaltung der bestehenden gesetzlichen Basis für die gesamte Wehr­macht des Reiches nicht erzielen. Erwäge man weiters die Beschränkung durch das Rekrutenkontingent, die Unmöglichkeit einer permanenten Erhöhung der Ausgaben, die in den Konferenzen festgelegten Bedingungen (Festhalten der bestehenden Bataillonszahl bei den Fußtruppen, Übereinstimmung der Militär­administrationsbezirke mit den administrativen Grenzen der Königreiche und Länder in der diesseitigen Reichshälfte), berücksichtige man ferner die Sonder­stellung Tirols im Wehrgesetz, das zu kleine Rekrutenkontingent in Tirol und Dalmatien im Verhältnis zu deren militärischer Wichtigkeit, ergebe sich klar die Unmöglichkeit einer strengen Territorialorganisation, selbst wenn man die Nationalitätenfrage nicht als Hindernis betrachte. Vielleicht ließe sich ein solches Resultat, welches die völlige Verschmelzung von Armee und Landwehr zur Voraussetzung hätte, nach einem großen Krieg erzielen. Man könne nur Schritte zur Annäherung an das Ideal tun, wobei die Konti­nuität der Wehrbereitschaft im Auge zu halten sei, zumal jede Neuorganisation eine Durchführungsfrist erfordere, während der der normale Mobilisierungsvor­gang aufgehoben sei. Bei Beginn des Dislokationswechsels im September wäre erst im Mai des folgenden Jahres wieder eine vollständig systematische Mobili­sierung möglich. Man müsse daher die außenpolitische Situation berücksichtigen, damit Österreich-Ungarn nicht im Übergang von einem System auf das andere getroffen werde. Andererseits sei höchste Eile geboten, da sich manche Ergeb­nisse erst in einigen Jahren auswirken würden. Das Resultat der Volkszählung bedinge ferner eine Verschiebung des Rekrutenkontingentes von Österreich und Ungarn, so daß eine Änderung der Ergänzung auf jeden Fall notwendig werde. Überdies ergäben sich durch die im Herbst geplante Reduktion in Bosnien und der Herzegowina ohnedies größere Truppenverschiebungen, so daß man dabei gleich einen Teil der Änderungen ohne zusätzliche Kosten durchführen könnte. Er, Bylandt, halte daher nach reiflicher Erwägung den Zeitpunkt für die Durch­führung der Reform für günstig. Bei der Infanterie sollten aus den Reservekommanden neue Regimenter ge­bildet werden, dabei auf die Notwendigkeit, für das Okkupationsgebiet auch im Friedensstand ohne Erschwerung der Mobilisierung genügend Truppen zur Verfügung zu haben, Rücksicht genommen werden. Nach genauer Abwägung aller Vor- und Nachteile entscheide er sich für die Formation von Infanterie- Regimentern aus vier Bataillonen, wie diese nach dem modifizierten Pro­jekt C44) zur Darstellung gelangten. Daraus ergäben sich 102 Infanterieregi­menter zu je vier Bataillonen, von denen mindestens eines jeweils im Ergän­zungsbezirk liege. 48) KA KM Präs 45-16/2 n. 655 (Orig.), Beilagen A bis Q in einem geson­derten Faszikel; MKSM 38-3/2 ex 1882 (Auszug). 44) KA KM Präs 45-16/2 ex 1882, Beilage G.

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