Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
HLAVAC, Franz: Die Armeereorganisation der Jahre 1881–1883 in der Donaumonarchie
250 Franz Hlavac stand der 10. Abteilung, verfaßte Abschlußbericht einstimmig angenommen 34). Dieser charakterisiert die noch verbliebenen Projekte (Variante zu A und B, C, E). Allen gemeinsam ist die Schaffung von 15 Korpsbezirken, wobei Triest aufzulassen und Böhmen zu teilen wäre. Die Korps sollten möglichst territorial gebildet werden und die Regimenter tunlichst im Korpsbereich ihres Ergänzungsbezirkes liegen. Die Kosten der verschiedenen Projekte waren nicht wesentlich verschieden, beim Projekt C (1,600.000 fl) am geringsten. Für das laufende Ordinarium ergab sich bei der Variante und bei C ein Minderaufwand, bei E ein Mehraufwand. Die resultierende Beschleunigung war bei allen geringfügig, wohl aber war eine Vereinfachung der Dispositionen zu erwarten. * Im § 11 des Wehrgesetzes war die zur gemeinsamen Verteidigung der Monarchie erforderliche Stärke des stehenden Heeres und der Kriegsmarine mit einem kompletten Kriegsstand von 800.000 Mann normiert. Das zur Erreichung dieser Standesziffer erforderliche Rekrutenkontingent wurde jährlich von der Legislative festgestellt, nach einer neuen Volkszählung sollten neue Berechnungen stattfinden 35). Durch die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 188 0 36) mußte durch die verschieden starke Zunahme der Bevölkerung eine Umstellung des Rekrutenkontingents stattfinden. Die Bevölkerung der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder betrug nun 21,944.720 (1869: 20,223.522) Personen. Dadurch entfiel auf die diesseitige Reichshälfte ein Rekrutenkontingent von 55.992 Mann (bisher 54.541). In der ungarischen Reichshälfte wurden 15,520.710 (1869: 15,177.786) Personen registriert. Das Rekrutenkontingent fiel auf 39.552 Mann (bisher 40.933). Durch das ungleiche Wachsen der Bevölkerungszahlen in den beiden Reichshälften stellte sich somit innerhalb des gesetzmäßigen Rekrutenkon- tingents in dem auf Ungarn entfallenden Anteil ein Abgang von jährlich 1381 Mann heraus, dagegen ein gleiches Plus in der westlichen Reichshälfte. Der Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung des auf die Länder der ungarischen Krone entfallenden Rekrutenkontingentes, wurde von beiden Häusern des Reichstages angenommen 37) und am 1. Februar sanktioniert. Am 16. Februar erteilte der Kaiser dann dem von beiden Häusern des Reichsrats beschlossenen Gesetz über das Rekrutenkontingent pro 34) KA KM Präs 45-16/2 ex 1882, Beilage A. 35) Wehrgesetz vom 5. Dezember 1868, § 13: Reichsgesetzblatt n. 151/1868. 36) KA KM 2. Abt. 21-2/27-2 ex 1881; Statistische Monatsschrift 7 (Wien 1881) 75 ff und 564 ff. 37) KA MKSM 82-1/4 ex 1882.