Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

HLAVAC, Franz: Die Armeereorganisation der Jahre 1881–1883 in der Donaumonarchie

Armeereorganisation 1881—1883 249 ergebnisse sowie einfache statt der Doppel-Ergänzungsbezirke als Grund­lage zu nehmen. Mitte Februar verfaßte nun Erzherzog Albrecht eine Studie über die Armee-Reorganisierungsfrage, die am 22. März 1882 der Militärkanzlei und dem Reichskriegsministerium zugestellt wurde 30). Er distanzierte sich darin von dem ein Jahr früher gemachten Vorschlag der Doppelregimenter 31), da dieser auf der Voraussetzung dauernd friedlicher Ver­hältnisse basierte. Albrecht neigte nunmehr dem Projekt C zu, allerdings mit einigen Modifikationen. Erneut verwies er auf die Gefahren eines ständigen Garnisonierens im eigenen Ergänzungsbezirk hin. Daher empfahl er nun, daß jeweils drei Bataillone in oder nahe dem Ergänzungsbezirk und das vierte aus­wärts lägen, wobei ein Austausch möglich sei. Bei der Fortsetzung der Kommissionsberatungen am 3. und 4. April32) ergab sich, daß das Projekt A von Albrecht, nachdem dieser sich dem Projekt C zugeneigt hatte und das dem Projekt A zugrunde gelegte Prinzip der Doppelregimenter den mittlerweile eingetretenen veränderten Verhältnissen nicht mehr zu entsprechen schien, fallengelassen wurde. Das Projekt B war durch Becks neues Projekt E überholt. Für die weiteren Er­wägungen kamen daher nur mehr die Reorganisationsprojekte (Variante zu A und B, dann C und E) in Betracht. Vlasits vertrat jedoch die Ansicht, daß es nicht Aufgabe des Komitees sei, hierüber abzustimmen, sondern nur ihre Vor- und Nachteile zu ermitteln. Ein neues Projekt von Haupt­mann Canisius, 10. Abteilung 33), schien Vlasits zu weitgehend. In den Beratungen gab Beck die Möglichkeit einer Verwendung der Er­satzreserve zu bedenken, wofür der Zeitpunkt für die Zustimmung der Vertretungskörper jetzt günstig wäre, was besonders die letzten Verhand­lungen der Delegationen gezeigt hätten. Jedenfalls wäre die Ermächtigung zur Einberufung der Ersatzreserve im Bedarfsfall anzustreben. Als äußerst wichtiges Problem erwies sich immer wieder die Vorsorge für die Okku­pationstruppen ohne Störung der Ordre de bataille. Im übrigen wurde unter anderen Detailfragen das Eisenbahn- und Telegraphenregiment erörtert. Die Kommission einigte sich schließlich dahingehend, die Ergebnisse der Beratungen der Entscheidung des Reichskriegsministers zu unterbreiten. In der letzten Sitzung am 16. April wurde der von Oberst Schaller, Vor­30) KA MKSM Sep. Fasz. 30 (Lithographie); KM Präs 45-11/1 ex 1882 (Li­thographie). 31) KA MKSM Sep. Fasz. 30 (Lithographie); KM Präs 45-16/1 ex 1882. 32) KA KM Präs 45-16/2 ex 1882, Beilage B. 33) KA KM Präs 45-16/2 ex 1882. Die Neugruppierung der Infanterie war derart beabsichtigt, daß in jedem Korpsbereich 9 Regimenter formiert würden, von denen 8 Regimenter für das Korps selbst und ein Regiment (im ganzen 15 Regimenter) außer Landes verwendet werden sollten. Zusammen würden 136 Regimenter zu 3 Bataillonen in 16 Armeekorps formiert.

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