Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

HLAVAC, Franz: Die Armeereorganisation der Jahre 1881–1883 in der Donaumonarchie

248 Franz Hlavac Auch diese Projekte wurden in gleicher Weise wie die Projekte A und B im Detail ausgearbeitet, und zwar wie alle Elaborate auf einer bezüglich der Volkszählung nicht ganz richtigen Basis: Es hatte sich nämlich gezeigt, daß die den Projekten von der 2. Abteilung zugrunde gelegten Heeres­ergänzungsverhältnisse, welche vorerst nur approximativ in Rechnung ge­stellt werden konnten, den später bekannt gewordenen offiziellen Daten über die Volkszählung nicht ganz entsprachen. Da die Unrichtigkeit bei allen Projekten dieselbe war, schien ein relativ zutreffender Vergleich der einzelnen Projekte möglich. Alle Elaborate ergaben, daß der Aufmarsch nur geringfügig beschleunigt werden könne. Als das Komitee nach Ausarbeitung sämtlicher Projekte am 15. Februar 1882 wieder zusammentrat26), brachte Beck als Dringlichkeitsantrag einen Entwurf für die Reorganisation der Infanterie ein, da zufolge der Ereig­nisse im Okkupationsgebiet27) dort eine größere Machtentfaltung not­wendig geworden, dadurch aber die Ordre de bataille durchlöchert und die Aktionsfähigkeit der Wehrkraft des Reiches beeinträchtigt worden sei. Die vier Regimenter einer Truppendivision sollten durch zusätzliche Aufstel­lung je einer Kompanie ein Mobil-Bataillon bilden. Von den Korps sollten Wien, Lemberg, Graz und eventuell Agram drei, alle anderen zwei Divi­sionen erhalten. Beck teilte dem Komitee mit, er habe bereits am 29. Jän­ner 1882 dem Reichskriegsminister ein Mémoire 28) über die Reorganisa­tionsskizze überreicht, worauf dieser in der Delegationssitzung am 5. Fe­bruar 29 *) sich veranlaßt sah, darauf hinzuweisen, daß nach der gegenwär­tigen wehrgesetzlichen Organisation jede Standeserhöhung der Armee unausweichlich von der Einberufung der Reservisten abhänge. Die Regie­rung sei zu der Überzeugung gelangt, daß eine andere Organisation der Wehrkraft vonnöten sei, damit man bei ähnlichen Situationen die Einbe­rufung der Reservisten in Hinkunft vermeiden könne. Diese Mitteilung wurde von den Delegationsmitgliedern lebhaft akklamiert. Bylandt habe außerdem über diese Mitteilung dem Kaiser berichtet und die mögliche Durchführung eines Reformprojekts in diesem Sinne dargelegt. Nach längerer Diskussion — Vlasits äußerte gegen den Antrag Becks schwere Bedenken — einigte man sich in der Kommission darauf, das neue Projekt durchzuarbeiten und dabei bereits die richtigen Volkszählungs­26) KA KM Präs 45-16/2 ex 1882, Beilage B. 27) Die Ankündigung des provisorischen Wehrgesetzes für Bosnien und die Herzegowina und die Durchführung des bereits bestehenden Landwehrgesetzes in Süddalmatien durch die österreichischen Behörden stieß zuerst auf passiven und sodann aktiven Widerstand eines Teiles der betroffenen Bevölkerung; vgl. Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien (= HHStA) Politisches Archiv (= PA) XL 209; KA MKSM 65-1/1-1 ex 1882. 28) KA Generalstab Res. n. 170 ex 1882. 2») HHStA Delegationen des österreichischen Reichsrates, Präsidialakten 13: 15. (außerordentliche) Session.

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