Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

SAUER, Manfred: Zur Reform der österreichischen Levante-Konsulate im Vormärz

232 Manfred Sauer darin, an der Gesamtreform des Konsularwesens in der Levante mitzu­wirken und seinen eigenen Konsularbezirk neu zu organisieren. Wenige Monate nach der kaiserlichen Entschließung vom 26. Mai 1846, durch welche eine Aufteilung der Levante in acht Konsularbezirke ge­nehmigt wurde, legte Geringer die Pläne für die Einrichtung des Be­zirkes Konstantinopel vor 156): 1. Amtsbereich: Vom Bezirk Saloniki werden alle Gebiete östlich des Nestos einschließlich der Inseln Lemnos, Imbros, Samothraki und Hagiostrati an den Bezirk Konstantinopel abgetreten; die weitere Grenze zwischen den beiden Bezirken verläuft westlich der Linie Philippopel-Sofia-Nisch. Das Gebiet zwi­schen Donau und Balkangebirge mit der seit 1844 bestehenden Konsularagentie Varna wird nicht mehr von Gallatz, sondern von Konstaninopel verwaltet. In Kleinasien umfaßt der Bezirk die Küstenlinie von Kap Baba mit der Insel Tenedos bis westlich von Sinope. Die beiden Konsularbezirke Kreta und Zypern werden vom Bezirk Konstaninopel ausgegliedert — eine Maßnahme, die durch die Resolution vom 26. Mai bereits getroffen worden war. 2. Untergeordnete Ämter: In Adrianopel und Rustschuk werden besoldete Beamte als Vizekonsuln aufgestellt, in Varna und bei den Dardanellen Honorar- Vizekonsuln. Konsularagenten werden in Enos, Rodosto, Gallipoli, Tenedos und Brussa bestellt. Durch kaiserliche Entschließung vom 8. Mai 1847 wurden die Abgrenzung des Bezirkes Konstantinopel genehmigt und die Vizekonsuln Xantopulo und Tedeschi (Varna) auf ihren Posten bestätigt. Marcin in Adrianopel sollte abgesetzt werden und an seine Stelle ein k. k. Beamter treten. Das besoldete Vizekonsulat in Rustschuk wurde mit dem Vorbehalt bewilligt, daß der Posten nur systemisiert werde, wenn sich kein Honorarkonsul zur Übernahme bereitfinde. Außerdem sollte in Widdin ein Konsular­agent ernannt werden 157). X Die kaiserlichen Entschließungen über die Neuordnung in den einzelnen Konsularbezirken wurden, um eine zusammenhängende Entwicklung auf­zuzeigen, in der Darstellung vorgezogen; sie stellen jedoch nur Einzel­beschlüsse über Punkte eines vorher genehmigten Gesamtkonzeptes dar. Bereits 1844 hatten Metternich und Laurin, der zu einem Urlaub in Öster­reich weilte, in einer Beratung einen konkreten Vorschlag über die Ein­teilung der Türkei in einzelne Konsularbezirke erarbeitet158). Nach den Plänen wurden als Konsularbezirke und leitende Ämter festgelegt: 156) FA Präs. 1846/7243. iw) Ebenda 1847/4023. iss) Ebenda 1844/3459.

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