Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
SAUER, Manfred: Zur Reform der österreichischen Levante-Konsulate im Vormärz
Levante-Konsulate im Vormärz 233 1. Ägypten: Generalkonsulat Alexandria 2. Syrien: Generalkonsulat Beirut 3. Kleinasien und Anatolien: Generalkonsulat Smyrna; die Frage, ob Rhodos, Samos und andere Inseln mit den gegenüberliegenden Küstengebieten zu einem eigenen Bezirk geordnet würden, wurde bis zu einer endgültigen Regelung im Bezirk Smyrna zurückgestellt. 4. Zypern: Vizekonsulat Larnaca 5. Kreta: Vizekonsulat Kanea 6. Konstantinopel: Generalkonsulat Konstantinopel mit untergeordneten Ämtern in Adrianopel, bei den Dardanellen und in Trapezunt 7. Mazedonien: Konsulat Saloniki 8. Albanien Diese Einteilung wurde mit kaiserlicher Entschließung vom 26. Mai 1846 genehmigt159 160 *). Auch die Arbeiten an einem neuen Konsulartarif konnten 1846 erfolgreich abgeschlossen werden. Im März genehmigte der Kaiser die Einführung einer einheitlichen Tonnagegebühr, durch Entschließung vom 30. Juni 1846 wurde ein für die Ämter in allen Staaten gültiger Konsulartarif bewilligt 16°). Die neue Regelung trat mit 1. Jänner 1847 in Kraftm). Eine dritte Maßnahme betraf die Heranbildung von Konsularbeamten. Die Hofkammer regte 1843 an, Praktikanten des Guberniums den Generalkonsulaten als Eleven zuzuteilen 162). Als 1845 Stadion und Metternich dem Plan zustimmten, wurde ein Konzept erstellt. Nach einer Ausbildung in Rechts- und Warenkunde sollten die Eleven drei Jahre bei einer Behörde im Inland Dienst leisten und nach einer Prüfung den Konsulaten zugeteilt werden, wobei auf jeden Fall je einer nach Alexandria, Konstantinopel und Smyrna versetzt werden sollte. Nach fünf bis sechs Jahren — spätestens alle zwei Jahre war der Dienstort zu wechseln — war für die Eleven die Vorrückung zu Konzipisten oder Sekretären vorgesehen 163). Eine Beschlußfassung über Fragen der allgemeinen Konsularreform blieb aus, auf mehrfaches Drängen der Hofkammer bewilligte der Monarch am 27. November 1847 die Einrichtung der Konsular-Eleven: Acht Plätze waren vorgesehen, von denen wenigstens drei den Absolventen der Orientalischen Akademie Vorbehalten blieben; die Eleven erhielten den Rang von Hofkammer-Konzeptspraktikanten; über Einzelheiten der Ausbildung, Dienstprüfungen und Bezahlung hatten die Hofkammer und die Staatskanzlei abzustimmen. Über diese Fragen sollte das Gubernium noch ein iss) Ebenda 1846/4495. 160) Ebenda 1846/2327 und 5497. isi) Ebenda 1846/7392. 162) Ebenda 1845/6148. iss) Ebenda 1845/6545.