Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

SAUER, Manfred: Zur Reform der österreichischen Levante-Konsulate im Vormärz

Levante-Konsulate im Vormärz 233 1. Ägypten: Generalkonsulat Alexandria 2. Syrien: Generalkonsulat Beirut 3. Kleinasien und Anatolien: Generalkonsulat Smyrna; die Frage, ob Rhodos, Samos und andere Inseln mit den gegenüberliegenden Küsten­gebieten zu einem eigenen Bezirk geordnet würden, wurde bis zu einer endgültigen Regelung im Bezirk Smyrna zurückgestellt. 4. Zypern: Vizekonsulat Larnaca 5. Kreta: Vizekonsulat Kanea 6. Konstantinopel: Generalkonsulat Konstantinopel mit untergeord­neten Ämtern in Adrianopel, bei den Dardanellen und in Trapezunt 7. Mazedonien: Konsulat Saloniki 8. Albanien Diese Einteilung wurde mit kaiserlicher Entschließung vom 26. Mai 1846 genehmigt159 160 *). Auch die Arbeiten an einem neuen Konsulartarif konnten 1846 erfolg­reich abgeschlossen werden. Im März genehmigte der Kaiser die Einfüh­rung einer einheitlichen Tonnagegebühr, durch Entschließung vom 30. Juni 1846 wurde ein für die Ämter in allen Staaten gültiger Konsulartarif bewilligt 16°). Die neue Regelung trat mit 1. Jänner 1847 in Kraftm). Eine dritte Maßnahme betraf die Heranbildung von Konsularbeamten. Die Hofkammer regte 1843 an, Praktikanten des Guberniums den Gene­ralkonsulaten als Eleven zuzuteilen 162). Als 1845 Stadion und Metternich dem Plan zustimmten, wurde ein Konzept erstellt. Nach einer Ausbildung in Rechts- und Warenkunde sollten die Eleven drei Jahre bei einer Be­hörde im Inland Dienst leisten und nach einer Prüfung den Konsula­ten zugeteilt werden, wobei auf jeden Fall je einer nach Alexandria, Konstantinopel und Smyrna versetzt werden sollte. Nach fünf bis sechs Jahren — spätestens alle zwei Jahre war der Dienstort zu wechseln — war für die Eleven die Vorrückung zu Konzipisten oder Sekretären vor­gesehen 163). Eine Beschlußfassung über Fragen der allgemeinen Konsularreform blieb aus, auf mehrfaches Drängen der Hofkammer bewilligte der Monarch am 27. November 1847 die Einrichtung der Konsular-Eleven: Acht Plätze wa­ren vorgesehen, von denen wenigstens drei den Absolventen der Orientali­schen Akademie Vorbehalten blieben; die Eleven erhielten den Rang von Hofkammer-Konzeptspraktikanten; über Einzelheiten der Ausbildung, Dienstprüfungen und Bezahlung hatten die Hofkammer und die Staats­kanzlei abzustimmen. Über diese Fragen sollte das Gubernium noch ein iss) Ebenda 1846/4495. 160) Ebenda 1846/2327 und 5497. isi) Ebenda 1846/7392. 162) Ebenda 1845/6148. iss) Ebenda 1845/6545.

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