Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

SAUER, Manfred: Zur Reform der österreichischen Levante-Konsulate im Vormärz

230 Manfred Sauer Im Zuge der Neuordnung der Levante-Konsulate wurde Kreta 1846 aus dem Bezirk Konstantinopel gelöst und zum selbständigen Konsularbezirk erklärt; zu weiteren Reformen ist es nicht mehr gekommen. IX Eine der immer wiederkehrenden Forderungen in den Plänen zur Neu­ordnung der Levante-Konsulate betraf die Ernennung eines Generalkon­suls für Konstantinopel, der auch als Generalinspektor die Ge­schäftsführung der Ämter überwachen sollte. Offiziell nahm diese Posi­tion der Internuntius ein, die Agenden des Generalkonsulates für Kon­stantinopel wurden auch von der Internuntiatur-Kanzlei wahrgenommen. Darüber hinaus hatte die Gesandtschaft auf die Wahrung der Rechte der österreichischen Schiffahrt bei der Durchfahrt des Bosporus zu achten; Prozesse in dritter Instanz wurden in der türkischen Hauptstadt ver­handelt. Die Betreuung der Schiffe bei der Fahrt durch die Meerengen und das Marmarameer bildete auch die Hauptaufgabe der übrigen konsularischen Vertretungen, des Vizekonsulates bei den Dardanellen in Canakkale, so­wie der Konsularagentien in Tenedos, Gallipoli und Tekirdag (Rodosto). Die Konsularagentie in Adrianopel, besonders aber jene in Enos, blieben bis zum Frieden von Adrianopel von sekundärem Interesse; dann trat ein Wandel in der Bedeutung Adrianopels ein. Stark vereinfacht und auf die Aufgabenstellung der Konsulate bezogen, läßt sich diese Entwicklung damit begründen, daß durch die vertraglich festgelegte Freiheit der Schiffahrt ins Schwarze Meer die Donau und die Straße Belgrad—Nisch— Sofia—Plovdiv—Adrianopel als Alternative zum Seehandel besser ge­nutzt wurden. Der Konsularbezirk Konstantinopel umfaßte die Gebiete östlich der Ma- ritza und südlich des Balkangebirges im europäischen Teil und die Kü­stenlinie von Kap Baba bis zur russischen Grenze im asiatischen Teil des osmanischen Reiches. Das Gebiet nördlich des Balkan wurde von der Agentie in Bukarest, später vom Generalkonsulat Galatz aus betreut, öst­lich der Maritza erstreckte sich der Konsularbezirk Mazedonien, südlich von Kap Baba jener von Smyrna. Um die Konsularagentie in Adrianopel, der zweiten Hauptstadt des osmanischen Reiches, aufrechterhalten zu können, mußte der Inter­nuntius jährlich Unterstützungszahlungen bis 2000 Piaster gewähren. Das Amt wurde ab 1818 von Marius Marcin bekleidet, der allerdings aufgrund seines Pfortendiploms als Vizekonsul ad personam residierte147). Eine finanzielle Sonderregelung erfolgte auch 1836 mit dem Vizekonsul bei den i«) Ebenda 1846/7243.

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