Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
SAUER, Manfred: Zur Reform der österreichischen Levante-Konsulate im Vormärz
Levante-Konsulate im Vormärz 225 Da die Vorarbeiten für die Neuordnung damit abgeschlossen waren, genehmigte der Kaiser durch Entschließung vom 2. Juni 1846 eine neue Diensteinteilung für den Konsularbezirk Syrien 126). 1. Der Amtsbereich erstreckt sich von den Südabhängen des Taurus bis nach El Arish, einschließlich des Gebietes von Adana und Tarsus und des Pa- schaliks Bagdad. 2. Das Generalkonsulat befindet sich in Beirut, das Generalkonsulat Aleppo wird aufgehoben; zum Generalkonsul wird Eduard von Adelburg bestellt, die Stellen des Kanzlers und des 1. Dolmetschers beim Hauptamt werden zu k. k. Beamtenposten erklärt. 3. In den Küstenstädten werden nur Konsularagenten auf gestellt; Catziflis in Tripoli, Damiani in Jaffa und Alexander Catafago in Saida behalten den Titel Vizekonsul ad personam; in Aleppo und Damaskus werden unbesoldete Vizekonsuln eingesetzt; sollten sich aus diesem Grund keine Bewerber finden, kann zeitweilig eine staatliche Beihilfe gewährt werden; in Jerusalem wird ein Vizekonsulat mit einem besoldeten k. k. Beamten eingerichtet; für die Vizekonsulate in Jerusalem, Aleppo und Damaskus gelten die Städte und ihre Umgebung als Amtsbereich, jedoch kann sie der Generalkonsul auch mit weiter entfernt liegenden Aufgaben betrauen; Picciotto wird die Umwandlung des Generalkonsulates in ein Vizekonsulat mitgeteilt und der Dank ausgesprochen; für die neuen Posten sind Besetzungsvorschläge zu unterbreiten. Einige Monate darauf trafen die Besetzungsvorschläge des Guberniums ein. Der für das Amt in Jerusalem an erste Stelle gereihte Josef von Pizzamano erhielt durch kaiserliche Entschließung vom 27. November 1847 den Posten verliehen127), nach längerem Suchen konnte auch die Kanzlerstelle in Beirut mit Carl Freiherr von Baum besetzt werden; auch die Bewerber um den Dolmetschposten schienen geeignet. Um das Amt in Damaskus bewarb sich erwartungsgemäß kein geeigneter Kandidat. Zu einer Farce drohte die Frage der Besetzung des Amtes in Aleppo auszuarten. Elias von Picciotto war mit Dank seines Amtes enthoben worden, gleichzeitig erging an ihn die Aufforderung, die Geschäfte bis zum Eintreffen eines Nachfolgers weiterzuführen. Das Gubernium schlug aucji Elias von Picciotto zum Vizekonsul vor, außer einigen anderen Mitglieder dieser Familie traten keine Bewerber auf, und Picciotto reichte ein Gesuch um Verleihung des Amtes unter dem Titel eines Konsuls ein. Auch Metternich befürwortete, dem ehemaligen Generalkonsul die Führung eines Ehrentitels zu gestatten, vor allem um die Umbesetzung nicht wie eine Strafe erscheinen zu lassen. Aus religiösen Gründen aber lehnte Kübeck die Weiterführung des Amtes durch Picciotto ab, wies darauf hin, daß Picciotto nur als Privatperson zu betrachten sei, die dem Staat temporäre Dienste geleistet habe, und sprach die Befürchtung aus, daß mit der Verleihung eines Ehrentitels dem Staat vielleicht später einmal Ver126) FA Präs. 1846/4702. 127) Ebenda 1847/10301. Mitteilungen, Band 27 15