Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

SAUER, Manfred: Zur Reform der österreichischen Levante-Konsulate im Vormärz

206 Manfred Sauer in Hinkunft über die Ernennung von Konsuln selbst zu entscheiden und gab darüber hinaus lediglich einige allgemeine Richtlinien: Als Konsuln sollten nur noch wissenschaftlich gebildete Inländer vorgeschlagen wer­den; die Orientalische Akademie möge ihren Lehrplan im Hinblick auf eine Heranbildung von Konsuln umgestalten 26). III Im Jahr 1823 hatte der Kaiser die Entscheidung über eine Neuordnung der Generalkonsulate verschieben können, zwei Jahre darauf schien eine Regelung unumgänglich notwendig. Das Amt in Smyrna wurde bereits seit mehr als drei Jahren vom Kanzler provisorisch geleitet, gegen den provisorischen Generalkonsul in Alexandria wurden bereits derart hef­tige Klagen erhoben, daß eine gerichtliche Untersuchung seiner Amts­führung eingeleitet werden sollte. Da gegen den Konsul in Saloniki seit 1824 in Österreich ein Prozeß lief, dessen Ende nicht abzusehen war, und das Amt provisorisch vom Kanzler verwaltet wurde, schien auch für dieses Konsulat eine neue Lösung notwendig. Schließlich erklärten die beiden Vizekonsuln in Skutari und Durazzo, ohne staatliche Unterstützung ihre Ämter nicht mehr weiter führen zu können. Die erste Entscheidung fiel über die Besetzung der beiden Generalkon­sulate: Durch kaiserliche Entschließung vom 13. Juni 1825 wurden Acerbi und Questieux ernannt, bei ihrem Amtsantritt sollte der Cottimo aufge­hoben werden 27). Für die weitere Entwicklung des österreichischen Kon­sularwesens gewannen diese zwei Ämter entscheidende Bedeutung, da die in den beiden Haupthäfen gewonnen Erfahrungen zur Ausarbeitung allgemeiner Bestimmungen für die Levante-Konsulate, aber auch für die Organisation innerhalb der besoldeten Konsulate als Grundlage dien­ten. Die Vorbereitungen für den Dienstantritt der beiden Generalkonsuln wurden von den österreichischen Behörden mit großer Sorgfalt betrieben. Die beiden Beamten reisten über Triest, wo mit dem Gubernium Details der Amtsführung beraten wurden, nach Wien28), besuchten einige Fa­briken in Niederösterreich, die Produkte in die Levante auführten29), und wurden mit Musterkollektionen ausgestattet30). In Zusammenarbeit zwischen Hofkammer und Staatskanzlei wurden ausführliche Instruktio­nen erstellt: Auf einen feierlichen Einzug wird wegen zu hoher Kosten 28) FA Präs. 1823/2885. 27) HHStA Türkei VII 33: Weisung 1825 Juli 25. 28) FA Präs. 1825/4722. 2») Ebenda 1825/6234. 30) Ebenda 1826/1612.

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