Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

SAUER, Manfred: Zur Reform der österreichischen Levante-Konsulate im Vormärz

Levante-Konsulate im Vormärz 207 verzichtet, doch sollen bei den lokalen Größen Antrittsbesuche erfolgen; für die Überfahrt wird ein Kriegsschiff zur Verfügung gestellt; die Reise hat über Konstantinopel zu erfolgen, wo der Internuntius weitere Wei­sungen erteilen wird; die Konsularuniform bleibt unverändert; Kanzlei- und Portospesen müssen aus den Einkünften der Ämter gedeckt werden; die Kosten für Personal, Amtslokal, Unterstützung bedürftiger Unter­tanen und ähnliche Auslagen brauchen nicht vom Gehalt bestritten wer­den; sämtliche Verrechnungen haben mit der Cameral-Hauptbuchhaltung des Küstenlandes zu erfolgen; Sondereinnahmen aus Reisen in Schiff - bruchs-, Strandungs- und Lagerangelegenheiten brauchen nicht an den Staat abgeführt werden; über Handel und Schiffahrt sind periodische Tabellen einzusenden, die Berichte sollen ein genaues Bild der Landes­verhältnisse bieten; über die Absatzmöglichkeiten der Produkte der be­suchten Fabriken sind Gutachten zu erstellen; das Dienstverhältnis zum Internuntius bleibt in der bisherigen Form bestehen; für alle See-, See­polizei- und Sanitätsangelegenheiten stellt das Küstenländische Guber­nium die Vorgesetzte Behörde dar 31). Das Gubernium versuchte die Reform sogleich weiterzuführen und brachte einen Antrag auf Ernennung eines Generalkonsuls und Generalinspektors der Levante-Konsulate mit dem Sitz Konstantinopel ein32). Auch der Internuntius legte weitere Pläne vor und regte eine neue Abgrenzung der Konsularbezirke in der Levante und in Afrika an 33). Aber die Hofkam- mer gedachte abzuwarten und vorerst aus der Tätigkeit von Acerbi und Questieux Erfahrungen zu sammeln. Während schon alle Vorbereitungen für die Abreise der beiden General­konsuln abgeschlossen waren, hatten sich die zuständigen Behörden noch immer nicht über die Form der Gebührenbemessung geeinigt. Das Guber­nium beschloß am 7. August 1825 eine in fünf Gruppen abgestufte Ton­nagegebühr 34), aber der Internuntius erhob gegen diesen Tarif wegen der komplizierten Verrechnungsweise Einspruch. Der Vorschlag, unab­hängig von der Größe der Schiffe 20 Kreuzer Tonnagegebühr einzuheben, schien zu hoch gegriffen, das Gubernium regte die Einhebung einer zu­31) Ebenda 1825/6562. 32) Ebenda 1826/772. 3») HHStA Türkei VI 26: Bericht 1826 Juni 10; nach dem Vorschlag von Ottenfels hätten neben den Vertretungen in Tanger, Algier, Tunis und Tripolis fünf Generalkonsulate errichtet werden sollen: Alexandria für Ägypten und Kreta mit den untergeordneten Vizekonsulaten in Kairo und Kanea; Beirut für Syrien, Karamanien und Zypern mit dem Vizekonsulat in Larnaca; Smyrna für Anatolien, die südlichen Spórádén und Rhodos mit einem Vizekonsulat in Rhodos; Konstantinopel für das Gebiet nördlich der Dardanellen und bis Cavalia mit dem Vizekonsulat bei den Dardanellen und dem Vizekonsulat Adrianopel; Patras für Mazedonien, Albanien und Griechenland mit dem Kon­sulat Saloniki. 34) HKA Kommerz 17 1826/107, Juni und 106, Juli.

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