Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
SAUER, Manfred: Zur Reform der österreichischen Levante-Konsulate im Vormärz
Levante-Konsulate im Vormärz 205 1. Der Cottimo bleibt vorläufig bestehen; daher ist nur die Kanzlei-Gebühren- Ordnung zu überarbeiten. 2. Alle Vorschläge sind in fl. CM zu erstellen; daneben ist eine Umrechnungstabelle in türkische Piaster, italienische Lire und einige andere Hauptwährungen der Levante vorzulegen. 3. Die Möglichkeiten der Verrechnung der Gebühren mit dem Gubernium, sowie die der Kontrolle sollen aufgezeigt werden. 4. Alle Vorschläge sind bis zur Beschlußreife auszuarbeiten, sodaß die neuen Bestimmungen nach einer Überprüfung durch die Hofkammer den Konsulaten bekanntgegeben werden können 24). Nach ungewöhnlich kurzer Zeit traf die Antwort aus Triest ein, und die Hofkammer genehmigte sogleich die neue Tarifordnung für die Kanzleitaxen und die Kontrolle des Cottimo durch Juxtenbücher; aus diesen Büchern sollten die Konsuln für die Kapitäne Zahlungsabschnitte aus- schneiden, die nach der Ankunft in Österreich den Hafenämtern zu übergeben waren, während die Konsuln ihre Bücher mit den gleichlautenden Eintragungen regelmäßig zu Vergleichszwecken beim Gubernium abzuliefern hatten. Der Internuntius erhob gegen die Juxtenbücher wegen des zusätzlichen Arbeitsaufwandes Einspruch und lobte die Vorteile des bisherigen Systems: Die Konsuln leisteten bei den Mautämtern Vorauszahlungen und verrechneten Zoll und Cottimo mit den Kaufleuten zu einem späteren Zeitpunkt. Gerade diese Vorgangsweise schien der Hofkammer jeglichem Mißbrauch Vorschub zu leisten, sie ordnete daher an, daß der Zoll in Hinkunft von den Kapitänen in Anwesenheit eines Konsulatsbeamten und von zwei Besatzungsmitgliedern direkt im türkischen Mautamt entrichtet werden mußte. Da der Vorschlag aus Triest auch eine Ersetzung des Cottimo durch eine Tonnage-Gebühr vorsah, verlangte der Internuntius, daß die Konsuln bei geringeren Gebührensätzen für die Dienstauslagen entschädigt werden müßten 25). Der Hofkammer schien jedes weitere Zuwarten sinnlos, da keine echten Verbesserungen mehr vorgeschlagen wurden. In einem Vortrag vom 25. Juli 1823 erhielt der Kaiser den gesamten Fragenkomplex zur Entscheidung vorgelegt: In Smyrna sollte der beim politischen Archiv San Fedele in Mailand angestellte Peter Questieux, in Alexandria Joseph von Acerbi, Redakteur der Biblioteca Italiana, als Generalkonsul aufgestellt werden; der Cottimo wäre beim Amtsantritt der neuen Generalkonsuln auf Yt % herabzusetzen und ebenso wie die Kanzleitaxen für den Staatsschatz einzuziehen; das untergeordnete Personal sollte aus den Einkünften der Ämter bezahlt werden, für die Generalkonsuln war ein Gehalt von 6000 fl, zu einem späteren Zeitpunkt auch 2000 fl Repräsentationszulage vorgesehen. Bereits am 17. November erfolgte die kaiserliche Entschließung, doch nicht im erhofften Sinn. Der Monarch behielt sich vor, * *4) Ebenda 17 1823/187, Februar. 2«) Ebenda 17 1823/201, April.