Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
SAUER, Manfred: Zur Reform der österreichischen Levante-Konsulate im Vormärz
204 Manfred Sauer Das Gubernium — mißtrauisch wegen der zahlreichen nicht verwirklichten Pläne — verwies auf ein Gutachten des Internuntius und forderte als Sofortmaßnahme eine teilweise Aufhebung des Cottimo; die Hofkammer hatte dies in ihrer Planung berücksichtigt, der Cottimo sollte in Konstantinopel gänzlich wegfallen und in den übrigen Häfen auf 1% gesenkt werden, indem die Einnahmenteilung mit dem Internuntius entfallen sollte. Die Staatskanzlei unterbreitete sogar den weiter reichenden Vorschlag, die Gebühr auch in Smyrna und Alexandria abzuschaffen und die Ämter mit besoldeten Konsuln zu besetzen 17 *). Der Zeitpunkt schien günstig, um für eine Neuregelung auch die Zustimmung des Kaisers zu erlangen, da mit dem Freiherrn von Ottenfels ein neuer Internuntius ernannt werden sollte. Nach einem Vortrag des Hofkammerpräsidenten genehmigte der Kaiser am 2. Dezember 1822 die Herabsetzung des Cottimo auf 1% und die Aufhebung der Gebühr in Konstantinopel1S); der Internuntius sollte durch eine Zulage von 18— 20.000 fl. für seinen Verdienstentgang entschädigt werden 19). Ottenfels benachrichtigte die Konsulate in einem Zirkular von der neuen Regelung und forderte von ihnen Rechnungslegung über den bis dahin eingehobenen Cottimo und die Höhe der Dienstauslagen 20). Zugleich beantragte der Gesandte bei der Hofkammer eine Vergütung für die Konsuln, da diese von dem 1% Cottimo nun die gesamten Dienstauslagen bestreiten mußten, sowie für die Internuntiaturkanzlei, die von dem in Konstantinopel eingehobenen Cottimo 15% erhalten hatte21). Daraufhin wurde den Konsulaten eine Verrechnung der Portospesen und eines Teiles des Sachaufwandes zugestanden22). Die Hofkammer betrachtete allerdings die Herabsetzung des Cottimo nur als Übergangslösung bis zur völligen Abschaffung der Taxe und der Aufstellung besoldeter National-Konsuln23). Als aber das Gubernium Vorschläge zur Neuordnung des Taxenwesens unterbreitete, die von einer Abschaffung des Cottimo ausgingen, wies die Hofkammer die Statthalterschaft an, eine Kommission aus Vertretern der Reeder, der Börsendeputation, des Merkantil- und Wechselgerichtes und der Landesbuchhaltung einzusetzen, die nach folgenden Richtlinien vorgehen sollte: 17) HKA Kommerz 17 1822/190, Juli. 18) FA Präsidialakten der Allgemeinen Hofkammer (= Präs.) 1822/4991. 19) fa Präs. 1822/2889; der Internuntius wurde mit einer Zulage von 20.000fl. zu seinem Jahresgehalt von 26.000 fl. abgefunden: Josef Krauter Franz Freiherr von Ottenfels, Leiter der Politik Metternichs im griechischen Freiheitskampf 1822—1832 (Salzburg 1913) 125. so) HHStA Türkei VII 18: Bericht 1823 Jänner 25. 21) HKA Kommerz 17 1823/172, März. 22) Ebenda 17 1824/90, September. 23) Ebenda 17 1823/176, März.