Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)

BALISCH, Alexander: Die Entstehung des Exerzierreglements von 1749. Ein Kapitel der Militärreform von 1748/49

192 Alexander Balisch Obwohl das Daunsche Reglement die Verwendung des Pelotonfeuers be­vorzugt, behält es dennoch eine verwirrende Anzahl anderer Feuermetho­den bei, ungleich dem preußischen Gebrauch der gleichen Zeit, nach wel­chem die meisten dieser Feuerarten für besondere Umstände bereits abge­schafft worden waren. Diese Beibehaltung einer so großen Anzahl ver­schiedener Feuermethoden war der Erreichung von Präzision sicherlich nicht zuträglich. Auch die Anzahl der verschiedenen Marschformationen und Methoden für das Aufschlagen von Lagern ist im Daunschen Regle­ment größer als im preußischen. Geschwindigkeit in der Ausführung der für das Laden und Feuern notwendigen Handgriffe wird im Exerzitium von 1749 zwar betont, aber nicht in der eindringlichen und repetiti ven Art des preußischen Reglements von 1726. Die Tatsache, daß die Militärkommission von 1748/49 das Reglement von 1737 als Grundlage für die Verhandlungen über das neue Reglement be­nutzte, ist eine überzeugende Widerlegung der Theorie einer Nachahmung der damals gültigen preußischen Vorschriften, insbesondere da das Regle­ment von 1737 selbst auf dem Entwurf von 1717 beruhte. Darüber hinaus lassen die Kommissionsprotokolle von 1748/49 keinerlei Absicht, preußi­sche Gebräuche zu kopieren, erkennen. Das Wort „preußisch' erscheint nur einmal in den Protokollen im Zusammenhang mit der von Daun arran­gierten Vorführung der drei verschiedenen Exerziermethoden. Ebensowe­nig konnte der Verfasser dieses Artikels in den obenerwähnten Memoran­den über den Zustand der österreichischen Armee und über die vorge­schlagenen Reformen Hinweise auf eine Absicht, preußische Methoden nachzuahmen, finden. Das Exercitium Regulament von 1749 blieb in seinen hauptsächlichen Punkten bis zum Jahre 1769 in Kraft; dann wurde es durch das Exer­citium für die sämmentlich Kaiserlich Königliche Infanterie, entworfen unter der Aufsicht von FM Lacy, ersetzt. Wichtige Abänderungen und Zusätze waren jedoch für notwendig befunden worden und erschie­nen kurz nach dem Ausbruch des Siebenjährigen Krieges. Die folgenden, unter der Leitung FM Dauns herausgegebenen Verordnungen sind von Bedeutung 79): Lagerordnung, 1757 Ordre de bataille, 1757 General Schlachtordnung oder Verhaltungen bei einem vorgehenden Tref­fen, 1757 Militär Feldreglement, 1759 Das Exercitium Regulament von 1749 brachte keine taktischen Neuerun­gen. Seine Bedeutung im Rahmen der Entwicklung der taktischen Dok­trinen in der österreichischen Armee lag einfach in der Tatsache, daß es Vgl. Beiträge zur Geschichte des österreichischen Heerwesens. Heft 1: Der Zeitraum von 1757—1814 (Wien 1872).

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