Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
THOMAS, Christiane: „Moderación del poder“. Zur Entstehung der geheimen Vollmacht für Ferdinand I. 1531
Moderación del poder 125 lahm106). Die Ausarbeitung der geheimen Instruktion soll abgewartet werden, bevor das Schriftstück vom 16. Januar aus der Hand gegeben wird. Letzteres darf Ferdinand nicht früher erreichen und zu Maßnahmen veranlassen, die über den Text des „sommaire“ hinausgehen. Die hinausgezögerte Übermittlung gewährleistet Karl, daß sein Administrator nichts tun wird, was die „moderación“ beiseite schiebt107). Der erste Entwurf des „sommaire“, d. h. die Niederschrift vor der Einschaltung Granvellas, führt in eine völlig andersgeartete ideelle Ausgangsposition, als sie das „pouvoir“ darstellt. Hier sind die Vorstellungen Karls am unmittelbarsten zu fassen. Bei weitem werden nicht alle schon berührten Punkte aufgegriffen — das erste Konzept ist keine Korrektur jedes Betreffes in der bereits gegebenen Reihenfolge —, aber gerade eine Auswahl, bzw. die Einführung bisher nicht erörterter Fragen offenbart, was dem Kaiser besonders wichtig war, was seiner Meinung nach eines Kommentars bedurfte, der wiederum Ferdinand Restriktionen aufbürdete. Das Was und Wie der Redaktion des Kanzlers verdeutlicht am besten die Gegenüberstellung beider Texte los). Ohne Präliminarien setzt K (= Konzept 1) mit der Handhabung der Lehenserteilung und Ämterübergabe ein und unterscheidet zwischen Fahnen-, mittleren und niederen Lehen (1), wobei erstere praktisch der Kompetenz Ferdinands entzogen werden. Erloschene Lehen (3), Pfründen (4) und Ämter (6) dürfen nur bis zu einer gewissen Werthöhe vergeben werden (der Raum zum Einsetzen einer bestimmten Summe ist freigelassen); was darüber hinausgeht, unterliegt der Stellungnahme Karls, die Ferdinand durchzuführen hat. Das klingt hart, und Granvella tut sein Möglichstes, um diesen Eindruck abzuschwächen; bezeichnend für seine Haltung gegenüber Ferdinand sind die Änderungen für jene Artikel, die Karl die alleinige Entscheidung reservieren: K 2: „Et touchant ceulx (= fiefs) qui sont soubz banyere, que le roy en consulte á S. M. pour y faire selon qu’elle advisera mieulx con- venir.“ G (= Granvella): „Et touchant ceulx qui sont soubz banyere, que le roy en consulte á S. M. pour y faire avec le bon advis de sond. frere selon qu’elle advisera mieulx conve- nir pour l’auctorité de toux deux;“ loo) Karl an Ferdinand, 1531 März 4 Brüssel: FK 51 n. 460/9. 107) Theoretisch wäre Ferdinand schon im Januar ermächtigt, als Stellvertreter Karls aufzutreten, da sich der Kaiser in den Niederlanden, also nicht in der „Germania Superior“, auf hält. Schon Winckelmann Schmalkaldischer Bund 62 bemerkt den zeitlichen Aufschub: Auch das Mandat zur Gehorsamsleistung an die Reichsstände datiert erst von 1531 Februar 10. w8) Druck des Erstentwurfs: Anhang S. 139; Druck der Granvella-Fassung: siehe Anm. 4. Die Numerierung für ersteren wurde von der Vfn. vorgenommen und entspricht für letztere den Ziffern der Anm. 4 genannten Edition. Bei Verweisen auf die ostensible Vollmacht wird diese durch n. 457 a — die Nummer in der Familienkorrespondenz — gekennzeichnet.