Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
THOMAS, Christiane: „Moderación del poder“. Zur Entstehung der geheimen Vollmacht für Ferdinand I. 1531
326 Christiane Thomas K 5: „Ouquel cas qu’ilz excedent (i. e. Ia somme de ...), s’en remectra led. S. roy á l’empereur pour en faire et disposer, comment S. M. en verra convenir.“ G: „Ouquel ... convenir, en quoy Sad. M. aura tousjours bon regart á la reputáción et auctorité dud. S. roy.“ Die Einschübe bringen die zwei Begriffe der „reputáción“ und der „auctorité“ ins Spiel, die Ferdinand von der beschämenden Rolle eines durchführenden Organs lösen. Karl hat nicht nur Rechte, er hat die wichtige Pflicht, bei der Lehenvergabe Würde und Hoheit, Ansehen und Prestige, kurz den „Herrscherstatus“ 109) Ferdinands nicht zu verletzen, d. h. dessen Interessen nicht gänzlich zu vernachlässigen. Fast könnte man glauben, Karl wird leise gemahnt, die kaiserliche „auctorité“ nicht als die einzig existente zu betrachten. Dem Bruder kommt königliche „auctorité“ zu, die das Verhalten des Kaisers lenken soll. Die Abstufung beider Ränge verliert sich, wenn Granvella die „auctorité de toux deux“ zur Richtschnur macht. Hier ist wiederum das Motiv des ,,autre moy-mesmes“ spürbar. Die Gemeinschaft der beiden Herrscher ist oberstes Prinzip, eine Entscheidung hat der „maison d’Austrice“, verkörpert durch zwei einvernehmlich handelnde Brüder, zu dienen. Daß diese ersten sechs Punkte vom Ratgeber kurzerhand gestrichen und durch drei knappe, präzis formulierte Abschnitte im Sinn einer Einbeziehung Ferdinands ersetzt werden, ändert nichts an den bisherigen Ausführungen. Die neue Fassung verzichtet nur auf die finanzielle Schätzung des Lehensobjekts und befreit so Ferdinand von der Verpflichtung, die Verleihung wertvollerer Objekte nicht zu beeinflussenno). Dennoch: welch ein Unterschied zu Punkt 10 der ostensiblen Vollmacht111)! Außerdem begegnet Granvella hier als Meister der äußeren Form, der umständliche Wendungen strafft und dem Konzept einen Titel gibt: „Sommaire memoire au roy des Romains.“ Der abrupte Beginn fällt zugunsten einer Präambel, die Betreff und Zweck des Elaborats ankündigt. Die Tendenz Granvellas, Ferdinand von den beinahe demütigenden Bedingungen des ersten Wortlauts zu lösen, läßt sich mehrmals belegen: * 85 109) Dieser Terminus für „reputáción“ und „auctorité“ bei Reichrath- H e m p e 1 Türkenpolitik Karls V. 23; vgl. weiters Lutz Hatzfeld Staatsräson und Reputation bei Kaiser Karl V. in Zeitschrift für Religions- und Geistesgeschichte 11 (1959) 32—58 und Wilhelm Mager Zur Entstehung des modernen Staatsbegriffs (Abhandlungen der geistes- und sozialwissenschaftlichen Klasse der Akademie der Wissenschaften und Literatur in Mainz, Wiesbaden 1968 n. 9) 85 ff. no) Vielleicht mochte es kleinlich wirken, Ferdinand fixe Summen vorzuschreiben, vielleicht auch erwies es sich als zu umständlich, solche Beträge durchzukalkulieren. in) Siehe oben S. 123.