Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 27. (1974)
THOMAS, Christiane: „Moderación del poder“. Zur Entstehung der geheimen Vollmacht für Ferdinand I. 1531
Moderación del poder 117 Unterstützung bei einem Angriff Ferdinands gegen die ihm widerstrebenden Reichsstände abzuhalten 75) —, Ende April war es bereits feste Tatsache, daß Gewaltanwendung von königlicher Seite gemeinsame Verteidigung auslösen würde76). Die zweite tonangebende Persönlichkeit des Schmalkaldischen Bundes, Philipp von Hessen, trachtete, die Blockbildung der Protestierenden auf den äußersten Norden des Reichs auszudehnen. Die Fühlungnahme mit Herzog Friedrich von Holstein involvierte zugleich das Königreich Dänemark. Dem Reichsfürsten wurde nahegelegt, sich gegen Ferdinand zu erklären, dem reichsunabhängigen König, der Religionsverteidigung beizutreten. Für die Absichten Philipps klang die holsteinisch-dänische Antwort erstaunlich positiv, denn Friedrich war zur Wahlopposition in seinen beiden Funktionen bereit; allerdings reduzierte er seine Anteilnahme an der Protestantenvereinigung auf seine herzogliche Stellung, da — nach seinen Worten — die Macht der noch katholischen Bischöfe in Dänemark ein prononciertes evangelisches Einstehen hindere 77). Wir rekapitulieren kurz, welche feindlichen Strömungen während der Zeit bis zum Eintreffen der Vollmachten bzw. unmittelbar danach gegen den jüngeren Habsburger angebahnt wurden: Bayern nützte Polen als Umschlagplatz für seine Kontakte mit Zapolya, dessen Unterstützung Ferdinands Kampf gegen die Türken erschweren mußte, und verstand es, besorgt um das christliche Deutschland, Ferdinand als den zu diffamieren, dessen Festhalten am ungarischen Königtum die Türkengefahr vergrößerte 78). Andererseits schreckte man nicht davor zurück, sich als auf dem Boden des Augsburger Reichstags stehender Reichsstand mit den Protestierenden einzulassen — selbstverständlich unter peinlicher Vermeidung jeglicher Glaubensdiskussion. Ein eindrucksvolles Argument lieferte hiebei die Warnung vor einem erblichen Königtum nach „wälschem gebrauch“70). 75) Alle auf Eck bezüglichen Stellen: Wille Philipp der Großmüthige 50. Die Unterscheidung zwischen Titularkönigtum, das man anerkennen würde, und Ausübung der Administration, die man ablehnen müsse, spricht noch aus dem Angebot Bayerns vom November 1531 für eine Einigung mit Ferdinand, der nur Römischer König in der Art Maximilians I. sein dürfe: „... in massen als kaiser Maximilian, dieweyl seiner kay. mt. vatter, kayser Friedrich, gelebt, und ander kunig, dieweyl kayser gelebt und regiert haben; und das sich kun. mt. dagegen halt wie sich annder kunig in leben annder regiemnder kayser gehalten haben.“ Hans Hoffmann an Cles, 1531 November 15 Innsbruck: Trient, Archivio di Stato (Archivio principesco-vescovile) Corrispondenza Clesiana ser. 12. — Johanns Ausführungen wie Anm. 41 fol. 24 r—25 v. 76) Johann an Wildenfels, 1531 April 23 Torgau: Staatsarchiv Dresden Loc. 10.672 fol. 46 r. 77) Rommel Geschichte von Hessen 80 f, Anmerkungen 57 n. 96; Buch o 11 z Ferdinand der Erste 4 156 Anm. 78) Zwangsläufig resultierte daraus, daß Bayern sich als Hauptstütze einer aktiven Türkenpolitik sah: ebenda 157 f. ™) Ebenda 158.