Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)
WELTIN, Max: Kammergut und Territorium. Die Herrschaft Steyr als Beispiel landesfürstlicher Verwaltungsorganisation im 13. und 14. Jahrhundert
Kammergut und Territorium 47 um kleinere landesfürstliche Ministerialen der Traungauer gehandelt haben, denen aufgrund zu geringen Besitzes kein ähnlicher Aufstieg wie den Gundakaren und Volkensdorfern beschieden war. Sie sind keinesfalls, wie etwa Mitterauer angenommen hat, ausschließlich landesfürstliche Lehensträger, sondern sie besitzen durchaus Allode bzw. kleinere Inwärtseigen der Herrschaft 252). Während wir bei den Geschlechtern, denen der Aufstieg in den Herrenstand geglückt ist (Starhemberger, Volkensdorfer), ein Abwandern aus der Herrschaft Steyr beobachten können (sie bot ihnen ja, sieht man vom Sonderfall Dietmars von Steyr ab, keinen Platz zur Herrschaftsbildung), übernehmen die dort verbleibenden kleineren Ministerialen deren Positionen und sind besonders seit Ottokar II. die politisch maßgebliche Schicht der Herrschaft 253). Ebenfalls unter Ottokar dürfte aber auch eine bedeutende Steigerung des Eisenhandels erfolgt sein 254). Das Stadtrecht von 1287 beinhaltet ja zum größten Teil Artikel, die sich auf den Handel beziehen: Wie stets bei solchen Privilegien war auch beim Steyrer die schriftliche Fixierung eine sich aus aktuellen Anlässen ergebende Notwendigkeit 255). Es muß nicht erst betont werden, daß sich der Eisenhandel auf die gesellschaftliche Stellung seiner Träger, also der reichen Kaufleute, auswirken mußte. Die Ritter, die wahrscheinlich ebenfalls am Handel beteiligt waren, konnten die steigende politische Bedeutung dieser neben ihnen emporkommenden Schicht zwar nicht verhindern, sich aber gegen dieselbe abschließen. Das Ergebnis dieses Abschlusses ist die sich um 1304/05 formiert habende „gemain der ritter ze Steyr“, die als Genossenschaft hoffen konnte, einer etwaigen Nivellierung zu entgehen. Sie erreichten dadurch aber gleichzeitig auch den Zusammenschluß der Kaufleute zur „gemain der purger ze Steyr“. Der Burggraf-Richter stand, wie aus den Urkunden ersichtlich wird, als Stellvertreter des landesfürstlichen Stadtherren eher neben den beiden Gruppen 256). Steht die Gruppenbildung innerhalb der Herrschaft Steyr in ursächlichem Zusammenhang mit dem Auseinanderfallen des Burggrafen-Rich- ter-Amtes? Hier wird man sagen dürfen, daß eine auf die Dauer unausbleibliche Entwicklung durch den Gegensatz zwischen Rittern und KaufStirie“ genannt: Kurz Beyträge 531 f: (1219—1228) „Abbas vero convocatis omnibus amicis et pene cunctis civibus Styrie ...“ Die cives sind: Eberhardus de Ternberg, Otto Shekke, Rudolfus Priuhafen, Otakir Priuhafen, Imbrik. 252) Mitterauer Herrschaftsbildung 335; vgl. dazu Anm. 194, 201, 204, 206. 253) vgl. die Teilnehmer bei den oben angeführten Taidingen in Steyr, Anm. 144, 158. 254) Alfred Hoffmann Wirtschaftsgeschichte des Landes Oberösterreich 1 (Salzburg 1951) 40, 47, 50, 74. 256) Im Stadtrecht von Laa (1277) (W inter Beiträge 29 f) bezieht sich ein Artikel auf den Hauptmann von Laa. Hauptleute gab es dort aber erst seit etwa 1260. 25«) Vgl. Anm. 201—209.