Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)
WELTIN, Max: Kammergut und Territorium. Die Herrschaft Steyr als Beispiel landesfürstlicher Verwaltungsorganisation im 13. und 14. Jahrhundert
46 Max Weltin mark 244), sagt das Lehenbuch von 1380 nur mehr: liegt in der Hofmark 245). Auch darin wird der Unterschied in der Rechtsstellung der Hofmark im 13. und im 14. Jahrhundert ersichtlich, da Objekte zwar in jedem beliebigen Pfarrsprengel liegen, jedoch nur zu einer Herrschaft gehören können 246). Nach der Klärung dieser sich scheinbar aus dem Stadtrecht von 1287 ergebenden Widersprüchlichkeiten und dem dadurch gewonnenen notwendigen Einblick in die Herrschaftsorganisation dieses Zeitraumes, werden wir weiter zu fragen haben, wie es zu dieser um 1325 abgeschlossenen Differenzierung zwischen Stadt und Herrschaft gekommen ist? Hier fällt auf, daß bei der bereits erwähnten Urkunde von 132 5 247 248) der Richter Gottschalk an der Spitze der „gemain der purger ze Steyr“ steht. Diese Bürger sind Otto Hurnpech, Friedrich Steger, Wernhart Lerpuler, Wülfing und Otto Kerschperger, Heinrich Muhler, Otto Greul, Helmwich (der später Richter von Steyr geworden ist) und Ulrich Cheufman. Erstmals finden wir diese Bürger 1304 korporativ zusammengeschlossen: In einem Revers des Steyrer Bürgers Wülfing für Spital/Pyhrn sind als Zeugen „di purger von der stat ze Steyr“ angegeben und zwar Ott der Milich- topf, Ott der Kersperger, Ott sein sun, Ortolf Kersperger, Ott der Greul, Gotschalk der Schreiber (der spätere Burggraf und Richter)24S). Weiter zurück, etwa im 13. Jahrhundert, werden wir nur mehr höchst selten Steyrer Bürger in den Urkunden finden, von einem genossenschaftlichen Zusammenschluß kann aber dabei keine Rede sein 249). Etwa gleichzeitig mit den Bürgern taucht eine andere Gruppe auf, die „gemein der ritter ze Steyr“. 1305 gehören dazu Peter Ponhalm, der Richter zu Steyr, Heinrich Preuhafen, Marchart Scheck, die Brüder Dietmar und Ulrich von Kirschendorf; sie sind dabei deutlich getrennt von der „gemain ellev ze Steyr der purger beide arm und reich“ 25°). Für diese Rittergemeinde ist es keineswegs schwer, zahlreiche Belege bis zum Beginn des 13. Jahrhunderts zurück beizubringen. So in einiger Geschlossenheit erstmals 1220: Marquard (Preuhafen?) magister cellarii, Otakerus Preuhafen, Rudolfus Preuhafen, Otto Scheck, Albero Preuhafen usw.251). Es dürfte sich bei diesen Leuten 2«) Wie Anm. 229. 2«) Wie Anm. 230. 246) vgl. UBOE 10 745 n. 69: „ein halben hof ze Chienperg gelegen in Aspe- ker pharr“; 746 n. 74: „ain hof ze Aichperg ... und gehört die lehenschafft zu der herrschaft ze Starchemberg“ usw. 247) Wie Anm. 211. 248) AÖG 72 244 (1304 August 3). 249) Möglicherweise UBOE 4 203: (1294) Rudel und Wülfing, Mendel der Pelzze; Josef von Steyr (Erphenhofen) möchte ich zu den Rittern zählen; 4 280: (1298 April 6) Wülfing datz Steyr, Otto der Milchtopf, Otto der Chersperger, Ortolf Chersperger, Oertwin, Wolfhart, Heinrich Liepker. 250) UBOE 4 478 (1305 März 17 Steyr). 251) BUB 2 32f (1220 Juni 12 Steyr); etwa gleichzeitig werden sie „cives