Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)
NECK, Rudolf: Sammelreferat. Zeitgeschichte
476 Literaturberichte „Ritter und Knechte“ (S. 21 f) meint M„ es wären „weder zeitlich, noch landsmannschaftlich noch sonst irgendwie allgemeinverbindliche Merkmale“ vorhanden, obwohl Klein schon 1940 in überzeugender Weise bewiesen hatte, daß die Ritterwürde eine persönliche, von der Ritterweihe und dem Ritterschlag abhängige Standesbezeichnung gewesen war. Zwischen den Rittern und edlen Knechten gab es keine trennenden Standesunterschiede; hier kann auch der Terminus „altritterlich“ nicht weiterhelfen. Dem Vorwort von M. folgt die Einleitung von L. (S. 33—36). Im Kapitel „Quellen“ kommt nochmals M. zu Wort; es werden die erzbischöflichen Lehenbücher und die des Domkapitels beschrieben. Eine Übersicht der Kanzlei- und der Hofmeistereilehenbücher (S. 48) sowie der Hinweis auf die Lehenbücher von Pilgrim II. und Eberhard IV. (S. 49) ermöglichen dem Benützer ein rasches Zurechtfinden bei Zitierung der buchförmigen Archivalien des salzburgischen Lehenhofes. Die Wiedergabe der Quellen des Teiles I, entweder im Volltext oder in Regestenform, hielt zahlreichen Überprüfungen stand. L. konnte 319 Familien als Lehensträger der Erzbischöfe und 34 der Dompröpste zusammenstellen (S. 51 ff bzw. S. 286 f). Folgende Register sind für ein rasches Nachschlagen vorhanden: Örtliche Zuteilung der Lehen (S. 291 f), Übersicht der „gebrachten“ (wohl besser genannten) Familien (S. 293 f), Orts- und Namen- (S. 297 f), Wort- und Sachregister (S. 359 f). Der Teil II (als Nachtrag, S. 369 ff) bringt das von L. 1944 abgeschlossene Manuskript, die ältesten Lehenbücher der Erzbischöfe von Salzburg. Der Einleitung von L. (als Einleitung I, S. 369 f) folgt die Einleitung II (S. 371 f) von M. Hier stellt M. die Edition der Urbare und Lehenbücher als Postulat der Forschung auf, doch muß dies in bezug auf die salzburgischen Lehenbücher eingeschränkt werden. Durch Herausgabe der steirischen und kärntnerischen Lehen Salzburgs ist dieser Weg nun verschlossen. Trotzdem muß es eine der Aufgaben der Salzburger Landesgeschichte bleiben, für eine Veröffentlichung der Lehen nördlich der Tauern zu sorgen. Auch rechtsgeschichtlich kann man in manchem M. nicht folgen; seiner Meinung nach wäre das Lehenswesen im 15. Jahrhundert keine feudale Einrichtung gewesen, sondern es hätte sich, weitere Bevölkerungskreise erfassend, gewandelt. Vorrangig für den Lehensherrn wäre der Geldgedanke, das Erträgnis aus dem verlehnten Gut, gewesen. Der Bürger und der Gewerke mag in der Anlage von Kapital in Grund und Boden einen Vorteil gegen die Entwertung des Geldes gesehen haben, der Adelige aber, der Besitzteile zusammenkaufte, um sie zu einer „Grundherrschaft“ zu vereinen (Keutschach, Thanhausen, Graf zu Schernperg, Per- ner) strebte letzten Endes doch nur die Bildung eines belehnbaren Güterkomplexes an. Im Teil II (S. 383—441) werden 137 Familien als Lehensempfänger angeführt. Die Eintragungen werden im Volltext zum Abdruck gebracht; genealogische Ergänzungen und Verweise auf Teil I verdanken wir M. Er besorgte auch die Registrierung: Örtliche Zuteilung der Lehen (S. 443 f), Übersicht der genannten Familien (S. 447 f), das Wort- und Sachregister (S. 461 f). Ergänzende Hinweise von Moro (S. 463) sowie ein