Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)
MIKOLETZKY, Lorenz: Siebenter Internationaler Archivkongreß Moskau 1972
462 Archivberichte Auch die dritte Plenarsitzung (24. August) brachte eine weitere Fragebogenauswertung, diesmal zum Thema Die Informationsmittel der Archive im Dienste der Wissenschaft (F. B i 1 j a n, Direktor der Archive Jugoslawiens). Bei dieser Umfrage in mehr als 37 Staaten konnte festgestellt werden, daß in der Mehrzahl keine rechtlichen Vorschriften über unbedingt anzulegende, das ganze Archivgut umfassende Behelfe bestehen, obwohl gerade sie das Rüstzeug für den Forscher darstellen, der einen großen Arbeitsaufwand vermeiden möchte. Der Referent stellte richtig fest, daß in der Regel angenommen werden darf, daß der Archivar die Pflicht hat, den Suchenden zu führen und zu orientieren, nicht aber an seiner Stelle die Forschung durchzuführen. Um die Behelfe verwenden zu können, wird aber andererseits eine unerläßliche Vorkenntnis der Materie beim Benützer vorausgesetzt werden müssen. Eine Regel für ein einheitliches Klassifizierungssystem der einzelnen Aktenangaben, die vielfach gefordert wird, scheint mehreren Staaten jedoch nicht empfehlenswert, ist doch die Archivstruktur in den einzelnen Ländern ganz verschieden. In der Sektion „Film- und Fotoarchive“ sprach W. K o h t e (Bundesarchiv Koblenz, BRD) über Photographische, phonographische, kinemato- graphische Dokumente und audiovisuelle Archive. Auf diesem Gebiet ist die Bedeutung der Objekte noch nicht in der Form abzuschätzen, wie bei alten Aktenstücken, da es sich hier um Dokumente von noch nicht allzu hohem Alter und eine neuartige Form handelt. Aber auch ihre Erhaltung ist eine archivalische Aufgabe und daher ist grundsätzlich nach gleichartigen Regeln zu verfahren, wie sie bei Erhaltung von Überlieferungen anderer Art angewendet werden. Auch die Frage der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe von Belegstücken wurde angeschnitten, spielt doch in vielen Ländern das Urheberrecht eine nicht zu unterschätzende Rolle. Der Aufbewahrung und Lagerung der erwähnten Dokumente ist natürlich ein ganz besonderes Augenmerk zu schenken. Der letzte Kongreßtag brachte zwei Berichte zum Generalthema: Technische Hilfe für die Entwicklung der Archive, wobei S. N. Prasad, Direktor des Nationalarchivs Indiens, die Stellungnahme der Entwicklungsländer und J. R. E d e, Direktor des Nationalarchivs Großbritanniens, die Stellungnahme der hilfeleistenden Länder abgaben. An der Spitze dieser Helfer stehen die UNESCO und die Ford-Foundation. Unterstützung wird gewährt durch Entsendung von Fachleuten, die bisweilen mehrere Monate an Ort und Stelle bleiben. Dem Ratgeber obliegt es nun, Fachleute im Land auszubilden, bei Archivplanungen zu helfen und die Unterstützung der einzelnen Organisationen beim Ankauf der notwendigen Ausrüstung zu koordinieren. Ein Erfolg auf diesem Gebiet ist nicht von der Hand zu weisen. J. R. Ede, dessen Bericht sich begreiflicherweise in vielem mit dem seines Vorredners überschnitt, wies die vielen Schwierigkeiten auf, die sich den hilfeleistenden Ländern oft entgegenstellen. Jedes Land hat seine nationalen Besonderheiten, sei es in der Technik, sei es im Staatsapparat. Diese Hindernisse zu überwinden, ist die Aufgabe der „archivalischen Entwicklungshelfer“. Bei Behandlung dieser Angelegenheit ist bedauerlicherweise festzustellen, daß Österreich noch keinen Sachverständigen gestellt hat. Aber vielleicht gab hier Ede