Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)
MIKOLETZKY, Lorenz: Vom Kaiserspital zum Klein-Mariazellerhof. 125 Jahre Hofkammerarchivgebäude
Hofkammerarchivgebäude 437 f) für die beiden akatholischen Konsistorien, welche im 2. Stocke des erwähnten Traktes die Piecen No. 214, 215, 216, 217, 218, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 230 und 231 benützen 5); g) für die seit Kurzem im Mariazellerhof übersiedelte k. k. Dikasterial- Gebäude-Direktion, welche im 3. Stocke des erwähnten Traktes die Piecen 277, 277J4, 278, 286, 279, 280, 281, 282, 283, 283^ und 284 benützt; h) für das siebenbürgische Departement der siebenbürgischen Hofbuchhaltung, welches im 3. Stocke des erwähnten Traktes die Piecen No. 289, 290, 291 und 292 mit 6 Fenstern benützt; endlich i) für die Unterkunft der ganzen Schulbücher-Verschleiß-Administration6), d. i. für die Kanzlei und für die Magaziene derselben. Nebst diesen Dislozierungen wird aber auch im St. Annagebäude die Stiege sammt dem Aborte zur Wohnung des Verschleiß-Faktors umgestaltet, dem Schulen-Oberaufseher von seiner Wohnung ein Kabinet entzogen, und ein Fenster des Zeichnungs- Zimmers der 4. Normaklasse vermauert, wodurch dasselbe an Licht bedeutend verliert. Die dießfalls erforderlichen Unterkünfte könnten auf folgende Weise erhalten werden, und zwar: ad a) durch die provisorische Zuweisung von Kellern in den Trakten des Mariazellerhofes gegen die Anna-Gasse und in den Hofe; ad b) Wenn der Verschleiß dieser Drucksorten der k. k. Hof- und Ärarial- Staatsdruckerei-Direktion wieder zugewiesen würde, wie dieß früher bestanden hat; denn diese würde die erforderlichen Lokalitäten durch Zusammen- drängung ihrer übrigen Bedürfnisse gewiß zu gewinnen wissen; ad c) auf dieselbe Art, wie sub a); ad d) Wenn der gegenwärtige Präses dieser Kommission, der Herr Land- rechts-Präsident, Freiherr v. Wagemann, ersucht würde, die allenfälligen kom- missionnellen Zusammentretungen und die sonstigen Amtshandlungen in seinem Bureau im Appelations-Gebäude vorzunehmen; wenn ferner die demselben hiefür zugetheilten Individuen angewiesen würden, entweder in den Amtslokalitäten bei ihrer Behörde, oder in dem für die dießfällige Registratur bestimmt werdenden Lokale, ihre Arbeiten zu leisten. Für diese Registratur erlaube ich mir, im Falle die Akten nicht etwa der Registratur der hohen Hofstelle übergeben werden können, ein Zimmer von den bisher für das k. k. Ärar-Papier-Depot benützten und itzt leer gewordenen Lokalitäten im Münzhause vorzuschlagen; ad e) hiefür ist wegen Unbedeutendheit des Raumes kein Ersatz nothwendig; ad f) durch eine Miethe in einem Privathause; ad g) ebenfalls durch eine Miethe in einem Privathause; ad h) ebenfalls durch eine Miethe in einem, dem Mariazellerhofe nahe gelegenen Privathause; ad i) in einem dem St. Annagebäude nahegelegenen Privathause. Die sub h) und i) angedeuteten Miethen hätten nur solange zu dauern, bis der Neubau im Mariazellerhofe und im St. Annagebäude zu beziehen ist; die sub f) angetragene Unterkunft der beiden akatholischen Konsistorien könnte solange in einem Privathause bestehen, bis sich eine günstige Gelegenheit zur Unterbringung derselben in einem Dikasterial-Gebäude ergibt. Die gemiethete 5) Es handelt sich hier um die Konsistorien der Augsburger und der Helvetischen Konfession. 6) Die Vorgängerin des heutigen Bundesverlages. Vgl. Hanns Leo Mikőiét z k y Der österreichische Bundesverlag 1772—1972. Voraussetzungen — Grundlagen — Wirken (Wien 1972) 33.