Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 26. (1973)

REINALTER, Helmut: Der Wanderhumanist Peter Luder und seine Beziehungen zu Herzog Sigmund von Tirol

162 Helmut Reinalter Burgund“ 66). Durch diesen Vertrag konnte nun Sigmund den Schweizern die Kriegsentschädigung in der Höhe von 10.000 Gulden zahlen, da er im gesamten eine Summe von 50.000 Gulden erhielt, mußte aber dafür dem Herzog von Burgund die Landgrafschaft Elsaß, den Sundgau, Breisach und die vier Städte am Rhein als Pfandbesitz überlassen 67). Nach dem Vertragsabschluß verhielt sich Karl der Kühne plötzlich etwas zurückhaltender: Zunächst nahm er von der Erfüllung der über den Vertrag von St. Omer hinausreichenden Vereinbarungen Abstand, um die aufgebrachten Eidgenossen nicht ganz zu verärgern. Außerdem wies er seine Räte, die mit den österreichischen Gesandten über bestimmte militärische Maßnahmen gegen die Eidgenossen verhandeln sollten, an, der Aussprache fern zu bleiben68). Zuletzt bereitete man Herzog Sig­mund auch noch bei der Bezahlung der restlichen Summe auf die Pfand­schaft größte Schwierigkeiten69). Karls Bemühungen um ein Bündnis mit Bern und damit um eine Verbesserung des Verhältnisses zu den Eidgenossen gingen jedoch ins Leere. Sie vermochten, obwohl sie im Widerspruch zu den Abmachungen des Vertrages von St. Omer standen, den Plan einer vollen Zusammenarbeit mit den Habsburgern kaum zu stören. 1470 sollte es dann zum endgültigen Zusammenwirken kommen. Herzog Sigmund hatte sich während seines Aufenthaltes am burgundi- schen Hof für die Verbindung Burgunds mit dem Kaiser ausgesprochen und diesem den Rat erteilt, den Vorschlag einer Allianz und Heirat an­zunehmen. Als Vermittler dieses Projekts dachte er sich wohl, die Hilfe Burgunds bei der Durchsetzung seiner alten, aber unverjährten territo­rialen Ansprüche und im Kampf gegen seine Erbfeinde zu gewinnen. Mit der österreichisch-burgundischen Heirat beabsichtigte er die Rückge­winnung der oberrheinischen Lande, die im Vertrag von St. Omer für 50.000 Gulden verlorengegangen waren 70 71). Der Kaiser zeigte sich entgegenkommend und stimmte diesem Vor­haben zu. Zwischen ihm und seinem Vetter war ein separates Abkommen in Aussicht gestellt worden mit dem Inhalt, „daß die Landgrafschaft im Elsaß samt den vier Städten am Rhein, wenn sie von der Hauptlinie aus­gelöst seien, dem österreichischen Herzog für die Zeit seines Lebens zur Regierung überlassen bleiben sollten“ n). Sigmund erwartete sich von der habsburgisch-burgundischen Verbin­dung, die er mit Nachdruck betrieb, einen zweifachen Vorteil: zum ersten 86) B i 11 m a n n Ludwig XI. und Karl der Kühne 309. 87) Ebenda. es) HHStA Handschrift W 558 fol. 82; Bittmann Ludwig XI. und Karl der Kühne 337. 68) Ebenda. 70) Ebenda 347; Krause Habsburg und Burgund 25—26. 71) Bittmann Ludwig XI. und Karl der Kühne 347—348; Chmel Monu­menta 1/2 20 ff n. 4.

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